LAPO ArchD
INHALT
Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweigs Archivdienst und die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst für die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Laufbahngruppe 2 (LAPO ArchD) Vom 30. März 2021
- Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweigs Archivdienst und die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst für die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Laufbahngruppe 2 (LAPO ArchD) Vom 30. März 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Einrichtung des Laufbahnzweigs
- § 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 3 Allgemeine Voraussetzungen
- § 4 Bewerbung und Auswahl
- § 5 Einstellung, Rechtsstellung
- § 6 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 7 Ausbildungsleitung
- § 8 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
- § 9 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 10 Vorlesungsfreie Zeit, Urlaub
- Abschnitt 2 Vorschriften für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
- Unterabschnitt 1 Ausbildungsgang
- § 11 Ausbildungsgang
- Unterabschnitt 2 Berufspraktische Studien
- § 12 Ziel
- § 13 Beschäftigungsnachweis und Befähigungsbericht
- Unterabschnitt 3 Fachstudien, Zwischenprüfung
- § 14 Fachstudien
- § 15 Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 4 Abschlussprüfung, Laufbahnprüfung
- § 16 Grundsätze der Abschlussprüfung
- § 17 Prüfungsausschuss
- § 18 Schriftliche Abschlussprüfung
- § 19 Aufsicht bei Prüfungsarbeiten
- § 20 Bewertung der Prüfungsarbeiten
- § 21 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung und Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 22 Mündliche Abschlussprüfung
- § 23 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 24 Erkrankung, Versäumnisse
- § 25 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
- § 26 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 27 Bestehen der Abschlussprüfung, Abschlussprüfungsnote
- § 28 Bestehen der Laufbahnprüfung, Ergebnis
- § 29 Prüfungszeugnis
- § 30 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 31 Prüfungsakten
- § 32 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
- Abschnitt 3 Vorschriften für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
- § 33 Ausbildungsgang
- § 34 Berufspraktische Studien
- § 35 Fachstudien
- § 36 Transferphase, Abschlussprüfung
- § 37 Archivarische Staatsprüfung
- Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
- § 38 Bewertung der Leistungen
- § 39 Anlagen
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- § 40 Übergangsbestimmung
- § 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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