LehrBG
INHALT
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) Vom 15. Juli 2014
- Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) Vom 15. Juli 2014
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziele und Inhalte der Lehrkräftebildung
- § 3 Lehrämter und Lehramtsbefähigungen
- § 4 Phasen der Lehrkräftebildung
- § 5 Einrichtungen der Lehrkräftebildung
- § 6 Überprüfung der institutionellen Leistungen
- § 7 (aufgehoben)
- § 8 Zugang zum Schuldienst in besonderen Fällen
- Abschnitt 2 Erste Phase der Lehrkräftebildung
- § 9 Studienorte, Kooperationen und Geltung des Hochschulgesetzes
- § 10 Ziel des Studiums
- § 11 Studienstruktur
- § 12 Umfang des Studiums
- § 13 Praxisbezug des Studiums
- § 14 Studium für das Lehramt an Grundschulen
- § 15 Studium für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen
- § 16 Studium für das Lehramt an Gymnasien
- § 17 Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik
- § 18 Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
- § 19 Akkreditierung
- § 20 Hochschulinterne institutionelle Zuordnung der Lehrkräftebildung
- Abschnitt 3 Zweite Phase der Lehrkräftebildung
- § 21 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 22 Rechtsstellung
- § 23 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 24 Bildungsvoraussetzungen
- § 25 Ausbildung
- § 26 Ausbildung durch die Schule
- § 27 Ausbildung durch das IQSH und durch das SHIBB
- § 28 Ziel der Staatsprüfung
- § 29 Durchführung der Staatsprüfung
- Abschnitt 4 Dritte Phase der Lehrkräftebildung
- § 30 Ziele der Fort- und Weiterbildung
- § 31 Fortbildungsplanung
- § 32 Fortbildungspflicht und Fortbildungsnachweis
- Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
- § 33 Personenbezogene Daten
- § 34 Übergangsbestimmungen
- § 35 Inkrafttreten
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