KomBesVO
INHALT
Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung - KomBesVO) Vom 24. April 2012
- Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung - KomBesVO) Vom 24. April 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Geltungsbereich und allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Allgemeine Vorschriften
- § 3 Bemessung der Grundgehaltssätze
- § 4 Grundlagen für die Einstufung
- Abschnitt II Vorschriften für die Einstufung
- § 5 Einstufung der Ämter für die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit in den Gemeinden (Städten)
- § 6 Einstufung der Ämter der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren
- § 7 Einstufung der Ämter der Landrätinnen und Landräte
- § 8 Rechtsstand
- Abschnitt III Vorschriften für die Aufwandsentschädigungen
- § 9 Allgemeine Vorschriften
- § 10 Aufwandsentschädigungen für hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit in Gemeinden und Städten
- § 11 Aufwandsentschädigung der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren
- § 12 Aufwandsentschädigung der Landrätinnen und Landräte
- Abschnitt IV Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 13 Überleitung der im Amt befindlichen hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten
- § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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