LMG
INHALT
Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetz - LMG) in der Fassung vom 20. Oktober 2015
- Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetz - LMG) in der Fassung vom 20. Oktober 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Meldebehörden
- § 2 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
- § 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an die untere Standesamtsaufsichtsbehörde
- § 4 Datenübermittlungen an öffentliche Stellen
- § 5 Datenübermittlungen an die Kreise und kreisfreien Städte oder die von ihr mit der Durchführung betrauten Stelle
- § 6 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste
- § 7 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde
- § 8 Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk
- § 9 Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
- § 10 Besondere Meldescheine in Beherbergungsstätten
- § 11 Verordnungsermächtigungen
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