EB-WahlVO
INHALT
Landesverordnung über die Wahl der Elternbeiräte an öffentlichen Schulen (Wahlverordnung für Elternbeiräte - EB-WahlVO) Vom 20. Juni 2022
- Landesverordnung über die Wahl der Elternbeiräte an öffentlichen Schulen (Wahlverordnung für Elternbeiräte - EB-WahlVO) Vom 20. Juni 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeingültige Bestimmungen
- § 1 Wahlversammlung und Beschlussfähigkeit
- § 2 Wahlvorschläge
- § 3 Wahlhandlung
- § 4 Stimmabgabe mit Stimmzetteln
- § 5 Wahltermine
- § 6 Niederschrift und Kosten
- Abschnitt 2 Klassenelternbeirat
- § 7 Einberufung der Wahlversammlung
- § 8 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 9 Verfahrensbestimmungen
- § 10 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 11 Mitglied für den Schulelternbeirat
- § 12 Elternversammlung an Förderzentren
- Abschnitt 3 Schulelternbeirat
- § 13 Wahlen im Schulelternbeirat
- § 14 Mitteilung der Wahlergebnisse
- Abschnitt 4 Kreiselternbeirat
- § 15 Wahlen zum Kreiselternbeirat
- § 16 Wahlen im Kreiselternbeirat
- § 17 Mitteilung und Bekanntgabe von Wahlergebnissen
- § 18 Zuwahl für den Landeselternbeirat
- § 19 Zuwahl für den Landeselternbeirat für die Grundschulen und Förderzentren
- Abschnitt 5 Landeselternbeirat
- § 20 Wahlen im Landeselternbeirat
- § 21 Mitteilung der Wahlergebnisse
- § 22 Bekanntgabe der Wahlergebnisse
- Abschnitt 6 Datenübermittlung auf Ersuchen
- § 23 Datenübermittlung insbesondere an Kreis- und Landeselternbeiräte
- Abschnitt 7 Nachwahl und Wahlprüfung
- § 24 Nachwahl
- § 25 Wahlprüfung
- Abschnitt 8 Wahlen in Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz
- § 26 Wahlen in Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz
- Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
- § 27 Inkrafttreten und Geltungsdauer
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