AuslAufnVO
INHALT
Landesverordnung zur Regelung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und bei der Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und zur Einrichtung und dem Verfahren einer Härtefallkommission (Ausländer- und Aufnahmeverordnung - AuslAufnVO) Vom 27. April 2022
- Landesverordnung zur Regelung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und bei der Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und zur Einrichtung und dem Verfahren einer Härtefallkommission (Ausländer- und Aufnahmeverordnung - AuslAufnVO) Vom 27. April 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Aufnahme und Zuweisung
- § 1 Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
- § 2 Zuständigkeiten und Aufgaben des Landesamtes
- § 3 Zuständigkeit der Ausländerbehörden
- § 4 Verteilung und Zuweisung auf die Kreise und kreisfreien Städte
- § 5 Landesinterne Umverteilung
- § 6 Verteilung und Zuweisung auf die Ämter und amtsfreien Gemeinden
- § 7 Aufenthaltsverpflichtungen
- § 8 Mitteilungen der Ausländerbeauftragten der Gemeinden
- Teil 2 Härtefallkommission
- § 9 Härtefallkommission bei der für das Aufenthaltsgesetz zuständigen obersten Landesbehörde
- § 10 Zusammensetzung der Härtefallkommission
- § 11 Geschäftsstelle, Vorprüfungsausschuss und Verfahrensgrundsätze der Härtefallkommission
- § 12 Verfahren
- § 13 Vorprüfung durch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission
- § 14 Beschlussfassung der Härtefallkommission
- § 15 Umsetzung der Beschlüsse der Härtefallkommission
- § 16 Verschwiegenheitspflicht der Kommissionsmitglieder
Feedback