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INHALT
Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO) Vom 9. Dezember 2019
- Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO) Vom 9. Dezember 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Wahlorgane, Wahlkreise und Wahlbezirke
- § 1 Übertragung von Aufgaben
- § 2 Wahlausschüsse
- § 3 Wahlvorstand
- § 4 Beweglicher Wahlvorstand
- § 5 Ersatz von Auslagen für Mitglieder von Wahlorganen
- § 6 Wahlkreise
- § 7 Allgemeine Wahlbezirke
- § 8 Sonderwahlbezirke
- § 9 Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- § 10 Führung des Wählerverzeichnisses
- § 11 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
- § 12 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- § 13 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 14 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
- § 15 Behandlung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis
- § 16 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 17 Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 18 Wahlscheinanträge
- § 19 Erteilung von Wahlscheinen
- § 20 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 21 Vermerk im Wählerverzeichnis
- § 22 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 23 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 24 Mehrfache Bewerbung
- § 25 Form der Wahlvorschläge
- § 26 Bekanntmachung der an der Wahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen
- § 27 Vorprüfung der Wahlvorschläge, Beseitigung von Mängeln
- § 28 Ersatz ausgeschiedener Bewerberinnen und Bewerber
- § 29 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 30 Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
- § 31 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 32 Spätere Wahl
- § 33 Nachwahl
- § 34 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
- § 35 Wahlräume
- § 36 Wahlkabinen
- § 37 Wahlurne, Wahltisch
- § 38 Wahlbekanntmachung
- Abschnitt 3 Wahlhandlung
- § 39 Wahldauer
- § 40 Wahlfrieden
- § 41 Ausstattung des Wahlvorstands
- § 42 Vorbereitung der Wahlhandlung
- § 43 Öffentlichkeit
- § 44 Ordnung im Wahlraum
- § 45 Stimmabgabe
- § 46 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe
- § 47 Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 48 Schluss der Wahlhandlung
- § 49 Wahl in Sonderwahlbezirken
- § 50 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- und Pflegeheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
- § 51 Briefwahl
- § 52 Behandlung der Wahlbriefe
- § 53 Zulassung der Wahlbriefe
- Abschnitt 4 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 54 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 55 Zählung der Wählerinnen und Wähler
- § 56 Verfahren der Stimmenzählung
- § 57 Zählung der Stimmen im Stapel-Listen-Verfahren
- § 58 Zählung der Stimmen im Stapelverfahren
- § 59 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 60 Schnellmeldungen
- § 61 Wahlniederschrift
- § 62 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 63 Feststellung des endgültigen Gesamtergebnisses
- § 64 Veröffentlichung des Wahlergebnisses
- § 65 Annahme der Wahl im Falle der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- Abschnitt 5 Wahlprüfung, Ausscheiden und Nachrücken
- § 66 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl
- § 67 Nachrücken
- § 68 Mitteilung des Verzichts an die Wahlleiterin oder den Wahlleiter
- § 69 Entscheidung durch die Vertretung
- § 70 Zustellungen und Bekanntmachungen bei der Wahlprüfung, dem Ausscheiden und dem Nachrücken von Vertreterinnen und Vertretern
- § 71 Stimmrecht bei Abstimmungen über die Wahlprüfung, das Ausscheiden und das Nachrücken
- Abschnitt 6 Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
- § 72 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
- § 73 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 74 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 75 Form der Wahlvorschläge
- § 76 (aufgehoben)
- § 77 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 78 Verschiebung der Wahl
- § 79 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
- § 80 Schnellmeldungen
- § 81 Veröffentlichung des Wahlergebnisses
- § 82 Stichwahl
- § 83 Wahlprüfung
- § 84 Zustellungen und Bekanntmachungen bei der Wahlprüfung
- Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte 1 bis 6
- § 85 Verpflichtung
- § 86 Kreisfreie Städte
- § 87 Bekanntmachungen
- § 88 Vordrucke
- § 89 Hilfskräfte
- § 90 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 91 Vernichtung von Wahlunterlagen
- Abschnitt 8 Vorschriften für den Fall einer Verbindung der Gemeindewahlen und der Kreiswahlen
- § 92 Übertragung von Aufgaben
- § 93 Wahlbezirke, Wahlräume und Wahlvorstände
- § 94 Wählerverzeichnis
- § 95 Wahlschein, Merkblatt für die Briefwahl
- § 96 Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 97 Wahlbekanntmachung
- § 98 Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 99 Wahlniederschrift
- Abschnitt 9 Schlussvorschrift
- § 100 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 1a
- Anlage 1b
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
- Anlage 11a
- Anlage 12
- Anlage 13
- Anlage 14
- Anlage 15
- Anlage 16
- Anlage 17
- Anlage 18
- Anlage 19
- Anlage 20
- Anlage 21
- Anlage 22
- Anlage 23
- Anlage 24
- Anlage 25
- Anlage 26
- Anlage 27
- Anlage 28
- Anlage 29
- Anlage 30
- Anlage 31
- Anlage 32
- Anlage 33
- Anlage 34
- Anlage 35
- Anlage 35 / I
- Anlage 35 / II
- Anlage 35 / III
- Anlage 35 / IV
- Anlage 36
- Anlage 36 / I
- Anlage 36 / II
- Anlage 37
- Anlage 38
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