EntschVO
INHALT
Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 29. März 2023
- Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 29. März 2023
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Entschädigungen
- Abschnitt 2 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld
- § 2 Mitglieder der Gemeindevertretungen, Kreistage, Amtsausschüsse und der Zweckverbandsversammlungen
- § 3 Mitglieder der Gemeindeversammlung
- § 4 Stadtpräsidentinnen und Stadtpräsidenten, Bürgervorsteherinnen und Bürgervorsteher, Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher in hauptamtlich verwalteten Ämtern
- § 5 Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten
- § 6 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten
- § 7 Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher in ehrenamtlich verwalteten Ämtern
- § 8 Verbandsvorsteherinnen und Verbandsvorsteher
- § 9 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für weitere ehrenamtliche Tätigkeit
- § 10 Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
- § 11 Zahlung, Wegfall und Kürzung von Aufwandsentschädigungen
- § 12 Sitzungsgeld
- Abschnitt 3 Sonstige Entschädigungen
- § 13 Entgangener Arbeitsverdienst, Verdienstausfallentschädigung für Selbstständige, Entschädigung für Abwesenheit vom Haushalt
- § 14 Ersatz der Kosten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftiger Angehöriger
- § 15 Fahrkosten
- § 16 Reisekostenvergütung
- Abschnitt 4 Entschädigung in besonderen Fällen
- § 17 Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- § 18 Rückgang der Einwohnerzahl
- § 19 Inkrafttreten
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