GeschO LReg
INHALT
Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein - GeschO LReg - Vom 19. August 2013
- Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein - GeschO LReg - Vom 19. August 2013
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident
- § 1 Richtlinien der Regierungspolitik
- § 2 Leitung der Geschäfte der Landesregierung
- § 3 Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht
- § 4 Staatskanzlei
- § 5 Übertragung von Rechten der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
- § 6 Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
- Abschnitt II Die Ministerinnen und Minister
- § 7 Eigenverantwortlichkeit der Ministerinnen und Minister
- § 8 Unterstützungsleistungen für die Beratung von Gesetzentwürfen im Landtag und in den Ausschüssen des Landtages
- § 9 Geschäftsbereiche
- § 10 Wahrnehmung der Interessen des Landes gegenüber dem Bund
- § 11 Vertretung der Ministerinnen und Minister
- § 12 Abwesenheit
- Abschnitt III Die Landesregierung
- § 13 Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung
- § 14 Initiativrecht des für Gleichstellung zuständigen Ministeriums
- § 15 Kabinettsvorlagen
- § 16 Vorherige Abstimmung zwischen den Ressorts
- § 17 Besprechung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
- § 18 Aufstellung der Tagesordnung, Behandlung der Kabinettsvorlagen
- § 19 Anberaumung der Sitzungen, Umlaufverfahren
- § 20 Teilnahme an den Sitzungen
- § 21 Durchführung der Sitzungen
- § 22 Beschlussfähigkeit
- § 23 Abstimmung
- § 24 Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse
- § 25 Festlegung der Beschlüsse
- § 26 Vertraulicher Charakter der Beratungen
- § 27 Einheitliche Vertretung
- § 28 Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen
- § 29 Niederschriften
- Abschnitt IV Schlussvorschriften
- § 30 Auslegung der Geschäftsordnung
- § 31 Inkrafttreten
Feedback