ERegG
INHALT
Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
- Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2 Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben
- § 2a Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen
- § 2b Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Serviceeinrichtungen
- § 3 Ziele der Regulierung
- § 4 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Kapitel 2
- Entwicklung des Eisenbahnsektors
- § 5 Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
- § 6 Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
- § 7 Getrennte Rechnungslegung
- § 8 Unabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- § 8a Unabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen in Bezug auf wesentliche Funktionen
- § 8b Unparteilichkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen hinsichtlich des Verkehrsmanagements, der Instandhaltungsplanung und der baulichen Planung
- § 8c Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- § 8d Finanzielle Transparenz
- § 8e Europäisches Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
- § 9 Geschäftsplan des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- § 10 Zugang zu Eisenbahnanlagen und zu Serviceeinrichtungen
- § 10a Besondere Regeln für Betreiber der Personenbahnsteige und Betreiber der Laderampen
- § 11 Zugang zu Leistungen
- § 12 Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen; getrennte Rechnungsführung
- § 13 Serviceeinrichtungen
- § 14 Zugang zu weiteren Leistungen
- § 15 Werksbahnen
- § 16 Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
- § 17 Umfang der Marktüberwachung
- Kapitel 3
- Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr
- § 18 Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität
- § 19 Schienennetz-Nutzungsbedingungen
- § 20 Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
- § 21 Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
- § 22 Eintritt eines Drittunternehmens
- § 23 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
- § 24 Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
- § 25 Anreizsetzung
- § 26 Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
- § 27 Ausnahmen im Rahmen der Anreizsetzung
- § 28 Inflationsfaktor, Produktivitätsfaktor
- § 29 Regulierung durch Regulierungsvereinbarungen mit dem Betreiber der Schienenwege
- § 30 Verfahren für qualifizierte Vereinbarungen
- § 31 Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Schienenwege
- § 31a Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Personenbahnsteige und des Betreibers der Laderampen
- § 32 Ermittlung der Entgelte des Betreibers einer Serviceeinrichtung
- § 33 Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
- § 34 Entgeltgrundsätze
- § 35 Besondere Bedingungen bei Entgelten
- § 36 Ausgestaltung der Entgelte
- § 37 Ausgestaltung der Entgelte für Eisenbahnanlagen und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Kostendeckungsbericht
- § 38 Entgeltnachlässe für Betreiber der Schienenwege
- § 39 Besondere Entgeltregelungen, leistungsabhängige Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen
- § 40 Entgelte für vorgehaltene Schienenwegkapazität
- § 41 Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
- § 42 Rechte an Schienenwegkapazität
- § 43 Rechte an und Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen
- § 44 Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität
- § 45 Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
- § 46 Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
- § 47 Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Kapazität und bei der Zuweisung von netzübergreifenden Zugtrassen
- § 48 Anforderungen an Zugangsberechtigte
- § 49 Rahmenvertrag
- § 49a Verfahren zur Genehmigung von Rahmenverträgen
- § 50 Zeitplan des Zuweisungsverfahrens im Netzfahrplan
- § 51 Antragstellung
- § 52 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungsverfahren, Streitbeilegungsverfahren
- § 52a Pilotprojekte zur Erprobung neuer Modelle der Kapazitätsnutzung und der Fahrplanerstellung sowie des Deutschlandtakts; Verordnungsermächtigung
- § 53 Netzfahrplanerstellung, Konsultationsverfahren
- § 54 Nutzungsvertrag
- § 55 Überlastete Schienenwege
- § 56 Anträge außerhalb der Erstellung des Netzfahrplans
- § 57 Besondere Schienenwege
- § 58 Kapazitätsanalyse
- § 59 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
- § 60 Nutzung von Zugtrassen
- § 61 Schienenwegkapazität für Instandhaltungsarbeiten
- § 62 Sondermaßnahmen bei Störungen
- §§ 63 bis 65 (weggefallen)
- Kapitel 4
- Regulierungsbehörde
- § 66 Die Regulierungsbehörde und ihre Aufgaben
- § 67 Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen
- § 68 Entscheidungen der Regulierungsbehörde
- § 69 Gebühren und Auslagen
- § 70 Überwachung der Entflechtungsvorschriften
- § 71 Berichtspflichten
- § 72 Besondere Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- § 73 Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
- § 74 Wissenschaftliche Beratung der Regulierungsbehörde
- § 75 Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
- § 76 Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- § 77 Beschlusskammern
- § 77a Gerichtliches Verfahren
- § 78 Gutachten der Monopolkommission
- § 79 Eisenbahninfrastrukturbeirat
- Kapitel 5
- Übergangsvorschriften
- § 80 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 Verzeichnis der Eisenbahnanlagen
- Anlage 2 (zu den §§ 10 bis 14) Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringende Leistungen
- Anlage 3 (zu § 19) Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
- Anlage 4 (zu den §§ 25 bis 27) Anreizsetzung
- Anlage 5 (zu § 29) Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen und Betreibern der Schienenwege
- Anlage 6 (zu § 34 Absatz 4) Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
- Anlage 7 (zu § 36 Absatz 2 und § 39) Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
- Anlage 8 (weggefallen)
- Anlage 9 (zu § 70 Absatz 1) Der Regulierungsbehörde auf Verlangen vorzulegende Buchführungsdaten
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