BootsbAusbV 2011
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin*) (BootsbAusbV 2011)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin*)
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Struktur der Berufsausbildung
- § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Durchführung der Berufsausbildung
- § 6 Gesellenprüfung, Abschlussprüfung
- § 7 Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 8 Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau
- § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau
- § 10 Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Technik
- § 11 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Technik
- § 12 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin
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