WOPersVG
INHALT
Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz (WOPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Februar 2000
- Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz (WOPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Februar 2000
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Wahl des Personalrates
- ERSTER ABSCHNITT Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- ZWEITER ABSCHNITT Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
- DRITTER ABSCHNITT Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Mehrheitswahl)
- VIERTER ABSCHNITT Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- ZWEITER TEIL Wahl des Gesamtpersonalrates und der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 30 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- § 31 Leitung der Wahl
- § 32 Feststellung der Zahl der Dienstkräfte, Wählerverzeichnis
- § 33 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Gesamtpersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 34 Wahlausschreiben
- § 35 Bekanntmachungen des Gesamtwahlvorstandes
- § 36 Sitzungsniederschriften
- § 37 Stimmzettel
- § 38 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- DRITTER TEIL Wahl des Hauptpersonalrates und der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 39 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Gesamtpersonalrates und der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 40 Leitung der Wahl
- § 41 Durchführung der Wahl
- VIERTER TEIL Schlussvorschriften
- § 42 Berechnung von Fristen
- § 43
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