GesSchulAnerkV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes (GesSchulAnerkV) Vom 8. Dezember 2011
- Verordnung zur Durchführung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes (GesSchulAnerkV) Vom 8. Dezember 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen
- § 2 Qualifikation der Schulleitung
- § 3 Qualifikation der Lehrkräfte und der Fachdozentinnen und -dozenten
- § 4 Zahl der Lehrkräfte
- § 5 Räumlichkeiten und Ausstattungen
- § 6 Lehrplan
- § 7 Praktische Ausbildung
- Abschnitt 3 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen
- § 8 Schulen des Hebammenwesens
- § 9 Schulen für Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister
- § 10 Schulen der pharmazeutisch-technischen Assistenz
- § 11 Schulen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- § 12 Schulen für Desinfektorinnen und Desinfektoren, für Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher und für Medizinische Sektions- und Präparationsassistentinnen und -assistenten
- Abschnitt 4 Prüfungen
- § 13 Schriftlicher Teil der Prüfung
- Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
- § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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