KunstHZVO
INHALT
Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“, der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ und der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) sowie für die künstlerischen Studiengänge der Universität der Künste Berlin (Kunsthochschulzugangsverordnung - KunstHZVO) Vom 14. September 2011
- Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“, der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ und der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) sowie für die künstlerischen Studiengänge der Universität der Künste Berlin (Kunsthochschulzugangsverordnung - KunstHZVO) Vom 14. September 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zugangsvoraussetzungen für erste berufsqualifizierende Studiengänge
- § 2 Zugangsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge
- § 3 Zulassungsverfahren
- § 4 Vorauswahl
- § 5 Zugangsprüfung
- § 6 Zulassungskommissionen
- § 7 Zuhörer und Zuhörerinnen
- § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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