MobG BE
INHALT
Berliner Mobilitätsgesetz Vom 5. Juli 2018
- Berliner Mobilitätsgesetz Vom 5. Juli 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1: Zielorientierte integrierte Mobilitätsgewährleistung für Berlin
- Unterabschnitt 1: Verkehrsmittelübergreifende Ziele
- Unterabschnitt 2: Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung
- Unterabschnitt 3: Umsetzung der Ziele und Planwerke sowie Konfliktlösungsprozesse
- Abschnitt 2: Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- § 26 Besondere Ziele der Entwicklung des ÖPNV
- § 27 Aufgabenträger für den ÖPNV
- § 28 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)
- § 29 Nahverkehrsplan
- § 30 Abschluss öffentlicher Dienstleistungsaufträge (Verkehrsverträge)
- § 31 Anforderungen an Haltestellen und Stationen des ÖPNV
- § 32 Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur
- § 33 Anforderungen des ÖPNV an die Straßenverkehrsinfrastruktur
- § 34 Vermeidung von Störungen bei Bus und Straßenbahn
- § 35 Finanzierung des ÖPNV
- Abschnitt 3: Entwicklung des Radverkehrs
- § 36 Besondere Ziele der Entwicklung des Radverkehrs
- § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr
- § 38 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Radverkehr
- § 39 Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen
- § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan
- § 41 Berliner Radverkehrsnetz
- § 42 Vorrangnetz und prioritärer Umsetzungsbedarf
- § 43 Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen
- § 44 Fahrradstraßen und Nebenstraßen im Radverkehrsnetz
- § 45 Radschnellverbindungen
- § 46 Öffnung von Einbahnstraßen und Sackgassen für den Radverkehr
- § 47 Fahrradabstellanlagen
- § 48 Erhalt und Sanierung Radverkehrsnetz
- § 49 Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
- Abschnitt 4: Entwicklung des Fußverkehrs
- § 50 Besondere Ziele der Entwicklung des Fußverkehrs
- § 50a Erhalt und Sanierung Fußverkehrsnetz
- § 51 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fußverkehr
- § 52 Fußverkehrsplan
- § 53 Planung und Verkehrsführung bei Baumaßnahmen
- § 54 Bezirkliche Fußverkehrsnetze
- § 55 Querungen
- § 56 Fußverkehrsfreundliche Nebenstraßen
- § 57 Informations- und Wegeleitsystem
- § 58 Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs
- § 59 Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs
- Abschnitt 5 Übergangsbestimmungen
- § 60 Übergangsbestimmungen
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