BSÜG
INHALT
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin (Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz-BSÜG) in der Fassung vom 25. Juni 2001
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin (Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz-BSÜG) in der Fassung vom 25. Juni 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- Zweiter Abschnitt Personeller Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen
- § 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
- § 3 Betroffener Personenkreis
- § 4 Zuständigkeit
- § 5 Bestellung von Geheimschutzbeauftragten
- § 6 Verschlusssachen
- § 7 Sicherheitsrisiken
- § 8 Rechte und Pflichten des Betroffenen und der einbezogenen Person
- § 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- § 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- § 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- § 13 Datenerhebung
- § 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung
- § 15 Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde bei den einzelnen Überprüfungsarten
- § 16 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 17 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 18 Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 19 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
- § 20 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 21 Nutzung, Verarbeitung und Behandlung der Unterlagen und Daten, Zweckbindung
- § 22 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
- § 23 Berichtigen, Löschen und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 24 Auskunft, Akteneinsicht
- § 25 Reisebeschränkungen
- Dritter Abschnitt Personeller Geheim- und Sabotageschutz bei nicht-öffentlichen Stellen
- § 26 Weitergabe geheimhaltungsbedürftiger Angelegenheiten, Sabotageschutz
- § 27 Zuständigkeit
- § 28 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten
- § 29 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte
- § 30 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von Erkenntnissen
- § 31 Behördliche Aufsicht
- § 32 Parteien
- Vierter Abschnitt Schlussvorschriften
- § 33 Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften
- § 33a Anwendung des Berliner Datenschutzgesetzes
- § 33b Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 34 Strafvorschriften
- § 35 Übergangsvorschriften
- § 36 Änderung von Gesetzen
- § 37 Inkrafttreten
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