LAbgG
INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG) Vom 9. Oktober 2019
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG) Vom 9. Oktober 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus
- § 1
- Zweiter Teil Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln
- § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
- § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- § 5 Mitglieder anderer gesetzgebender Körperschaften
- § 5a Verhaltensregeln für Mitglieder des Abgeordnetenhauses
- Dritter Teil Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
- Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
- Zweiter Abschnitt Leistungen nach Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus
- Dritter Abschnitt Kranken- und Unfallversicherung, Unterstützungen
- Vierter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- Vierter Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus und in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
- Erster Abschnitt Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- Zweiter Abschnitt Vereinbarkeit von Amt und Mandat
- Fünfter Teil Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften
- § 35 Übergangsvorschriften für Fraktionsvorsitzende
- § 36 (aufgehoben)
- § 37 Übergangsvorschriften für bis zum Beginn der 8. Wahlperiode erworbene Ansprüche
- § 37a Übergangsvorschriften für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
- § 38 Datenverarbeitung
- § 39 Übergangsvorschriften zum Vierzehnten Änderungsgesetz zum Gesetz in der Fassung vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 1497)
- § 39a Übergangsvorschriften
- § 40 Antragserfordernis, Weitergeltung und Außerkrafttreten alten Rechts
- § 41 Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs
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