AG KJHG
INHALT
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001
- Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zweck des Gesetzes
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
- § 3 Grundsätze der Organisation und Gestaltung von Leistungen
- § 4 Freie und öffentliche Jugendhilfe
- § 5 Beteiligung von jungen Menschen und Familien
- § 5a Ombudsstelle
- Zweiter Abschnitt Jugendarbeit und Demokratiebildung junger Menschen
- § 6 Grundsätze der Jugendarbeit
- § 6a Ziele der Jugendarbeit
- § 6b Schwerpunkte der Jugendarbeit
- § 6c Angebotsformen der Jugendarbeit
- § 7 Jugendverbandsarbeit
- § 8
- § 9 Gesamtstädtische Angebote und Einrichtungen
- § 10 Ehrenamtliche Jugendarbeit
- Dritter Abschnitt Jugendsozialarbeit
- § 11 Jugendberufshilfe
- § 12 Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen
- § 13 Aufsuchende Jugendsozialarbeit
- § 14 Schulbezogene Jugendsozialarbeit
- Vierter Abschnitt Kinder- und Jugendschutz
- § 15 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- § 16 Besonderer Schutz junger Menschen
- § 17 Jugendarbeitsschutz
- § 18 Unterstützung der Polizei, Unterrichtung des Jugendamts
- § 19 Überwachung der Jugendschutzvorschriften
- Fünfter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie
- § 20 Grundsätze der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie
- § 20a Ziele der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie
- § 20b Angebotsformen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Qualitätssicherung
- § 21 Angebote und Einrichtungen des überörtlichen Jugendhilfeträgers
- § 22 Erziehungs- und Familienberatung
- § 23 Junge Eltern
- § 24 Berliner Beirat für Familienfragen
- Sechster Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfe
- § 25 Ausgestaltung und Zielrichtung der Hilfen
- § 26 Hilfeplan
- § 27 Frühe Hilfen
- § 28
- § 29 Werbung von Pflegestellen, Pflegevertrag
- Siebter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, sonstigen betreuten Wohnformen und Pflegestellen
- § 30 Erlaubnis und Untersagung des Betriebs einer Einrichtung
- § 31 Aufsicht, Meldepflichten
- § 32 Pflegeerlaubnis
- Achter Abschnitt Träger der Jugendhilfe
- § 33 Örtlicher und überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 34 Jugendamt
- § 35 Jugendhilfeausschuss
- § 36 Oberste Landesjugendbehörde, Landesjugendamt
- § 37 Landesjugendhilfeausschuss
- § 38 Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses
- § 39 Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses und Verfahrensgrundsätze
- § 40 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Neunter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
- § 41 Gesamtverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung
- § 42 Bezirkliche Jugendhilfeplanung
- § 43 Gesamtjugendhilfeplanung
- § 43a Jugendförderpläne auf Bezirks- und Landesebene
- § 43b Familienförderpläne auf Bezirks- und Landesebene
- § 44 Kinder- und jugendpolitische Leitlinien
- § 45 Koordination der Jugendhilfeplanung mit anderen Planungen
- § 46 Sicherung des Raum- und Flächenbedarfs für die Jugendhilfe
- Zehnter Abschnitt Finanzierung der Jugendhilfe
- § 47 Förderung der freien Jugendhilfe
- § 48 Finanzierung der Jugendarbeit
- § 48a Finanzierung der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie
- § 49 Vereinbarungen über die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Diensten der freien Jugendhilfe
- Elfter Abschnitt Sonstige Vorschriften
- § 50 Hilfe für delinquente Jugendliche und Heranwachsende
- § 51 Zusammenarbeit mit Forschung und Lehre
- § 52 Fortbildung und Praxisberatung
- § 53 Sachliche Zuständigkeit für Leistungen nach dem Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Landespflegegeldgesetz
- § 54 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
- § 55 Ordnungswidrigkeiten
- § 56 Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsverfahren
- § 57 Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
- § 58 Änderung des Zuständigkeitskatalogs
- § 59 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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