BlnMDÜV
INHALT
Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten in Berlin (BlnMDÜV) Vom 28. September 2017
- Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten in Berlin (BlnMDÜV) Vom 28. September 2017
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 - Allgemeines
- § 1 Regelungsbereich
- Abschnitt 2 - Regelmäßige Datenübermittlungen
- § 2 Grundsätze regelmäßiger Datenübermittlungen
- § 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg
- § 4 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Sicherung des gleichmäßigen Vollzugs des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
- § 5 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Begrüßung von Zuziehenden sowie zur Ehrung von Alters-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen
- § 6 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung des Gesundheitsdienst-Gesetzes und des Infektionsschutzgesetzes
- § 7 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Sicherung des Schulbesuchs
- § 8 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung vorschulischer Sprachförderung
- § 9 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin
- § 10 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben der Entschädigungsbehörde in Berlin
- § 11 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben des Versorgungsamtes in Berlin
- § 12 Regelmäßige Datenübermittlungen für die Wahl und die Führung der Listen von Schöffinnen und Schöffen
- § 13 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung polizeilicher Aufgaben
- § 14 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben im Bereich Vormundschaftswesen
- § 15 Regelmäßige Datenübermittlungen zum Versand von pädagogischen Elterninformationen und von Informationen über die Tagesbetreuung nach dem Kindertagesförderungsgesetz
- § 16 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Betreuung der IT-Fachverfahren der Berliner Jugendämter
- § 17 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung des Mammographie-Screenings
- § 18 Regelmäßige Datenübermittlungen nach dem Berliner Kinderschutzgesetz
- § 19 Regelmäßige Datenübermittlungen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen
- § 20 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Abwicklung von Transaktionen über das Service-Konto Berlin
- § 21 Regelmäßige Datenübermittlungen an die für das Waffenrecht zuständige Behörde
- § 22 Regelmäßige Datenübermittlungen an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
- Abschnitt 3 - Automatisierte Abrufe
- Unterabschnitt 1 - Allgemeines
- Unterabschnitt 2 - Automatisierte Abrufe durch öffentliche Stellen außerhalb des Landes Berlin und durch öffentliche Stellen des Bundes mit Sitz in Berlin
- Unterabschnitt 3 - Automatisierte Abrufe durch öffentliche Stellen des Landes Berlin und durch die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
- Abschnitt 4 - Inkrafttreten
- § 53 Inkrafttreten
- Anlage
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