Vollzugshinweise zur Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
INHALT
Vollzugshinweise zur Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
- Vollzugshinweise zur Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
- 1. Rechtsgrundlagen, Verwaltungsvorschriften, sonstige Informationen
- 1.1 Internationales Recht und EU-Recht
- 1.2 Bundesrecht
- 1.3 Landesrecht
- 2. Information der Öffentlichkeit über gesundheitsgefährdende Lebensmittel
- 2.1 Ermittlung der tatbestandlichen Voraussetzungen
- 2.2 Gesundheitsschädliche Lebensmittel
- 2.2.1 Fremdkörperfälle
- 2.2.2 Erkennbarkeit der Gesundheitsschädlichkeit für Verbraucher
- 2.3 Produkt kann den Verbraucher bereits erreicht haben
- 2.4 Noch bestehende Gefährdungslage beziehungsweise Abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum
- 2.5 Information durch den Lebensmittelunternehmer
- 2.5.1 Genauigkeit
- 2.5.2 Effektivität
- 2.5.3 Ausnahme: Andere ausreichende Maßnahmen
- 2.6 Aushang durch den Einzelhandel
- 2.7 Einstellung der Pressemitteilung auf www.lebensmittelwarnung.de
- 2.8 Information der Öffentlichkeit durch die Behörde
- 2.8.1 Subsidiarität
- 2.8.2 Zuständigkeit für die behördliche Information der Öffentlichkeit
- 3. Information der Öffentlichkeit in anderen Fällen
- 3.1 Futtermittel
- 3.1.1 Grundsatz
- 3.1.2 Rücknahme und Rückruf
- 3.1.3 Mittel der Information der Öffentlichkeit
- 3.1.3.1 Futtermittel für Nutztiere
- 3.1.3.2 Futtermittel für Heimtiere
- 3.1.4 Zuständigkeit
- 3.2 Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel
- 3.3 Tabakerzeugnisse
- 3.4 Fälle des Art. 14 Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002
- 3.4.1 Pflichten des Lebensmittelunternehmers
- 3.4.2 Pflichten der Behörden
- 4. Schlussbestimmungen
- Anlagen
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