Zusammenarbeit der Staatsforstverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung in Einzugsgebieten von Wildbächen und in Schutzwaldsanierungsgebieten
INHALT
Zusammenarbeit der Staatsforstverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung in Einzugsgebieten von Wildbächen und in Schutzwaldsanierungsgebieten
- Zusammenarbeit der Staatsforstverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung in Einzugsgebieten von Wildbächen und in Schutzwaldsanierungsgebieten
- 1 Vorbemerkung
- 2 Schutzwaldsanierungsprogramm
- 2.1 Grundlagen
- 2.2 Zuständigkeitsbereiche der Staatsforst- und Wasserwirtschaftsverwaltung
- 2.2.1 Aufgaben der Staatsforstverwaltung
- 2.2.2 Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung
- 2.2.3 Aufgabenübertragung
- 2.3 Zusammenarbeit der beiden Verwaltungen
- 2.3.1 Allgemeines
- 2.3.2 Federführung
- 2.3.3 Mittelfristige Planung
- 2.3.4 Planung eines Sanierungsprojektes
- 2.4 Zuständigkeit für die Finanzierung der Maßnahmen
- 2.5 Beteiligtenbeiträge
- 2.5.1 Wasserwirtschaftsverwaltung
- 2.5.2 Staatsforstverwaltung
- 2.6 Erschließung
- 2.7 Arbeitskräfteeinsatz
- 2.8 Erfolgskontrolle
- 3 Ausbau und Unterhaltung der Wildbäche im Staatswald
- 3.1 Rechtsgrundlagen
- 3.2 Ausbau von Wildbächen
- 3.2.1 Projektplanung
- 3.2.2 Kostenbeteiligung
- 3.2.3 Prüfung und Genehmigung des Entwurfs
- 3.3 Unterhaltung der Wildbäche
- 3.3.1 Unterhaltung ausgebauter Wildbachstrecken
- 3.3.2 Unterhaltung nichtausgebauter Wildbachstrecken
- 3.3.3 Entnahme von Geschiebe
- 4 Technischer Lawinenschutz
- 5 Sanierung von Wildbacheinzugsgebieten
- 5.1 Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung
- 5.2 Aufgaben der Staatsforstverwaltung
- 6 Wegebau
- 6.1 Vorbemerkung
- 6.2 Wegebauten
- 6.3 Übergabe von Wegen
- 6.4 Benutzung von Privatwegen der StFoV und der WWV
- 6.4.1 Beschilderung
- 6.4.2 Identifikation
- 6.4.3 Fahrerlaubnis für Dritte
- 6.4.4 Beseitigung von Schäden
- 7 Allgemeine Regelungen
- 7.1 Grunderwerb
- 7.2 Jagd
- 7.2.1 Staatsjagdreviere
- 7.2.2 Eigen- und Gemeinschaftsjagdreviere
- 7.3 Waldweide
- 7.4 Forschung
- 8 Schlussbestimmung
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