Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die „Ehrenbergquelle“, „Kalkrainquelle“, „Waldmühlenquelle II“ und „Waldmühlenque...
DE - Landesrecht Bayern

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Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die „Ehrenbergquelle“, „Kalkrainquelle“, „Waldmühlenquelle II“ und „Waldmühlenquelle III“ im Ortsteil Reulbach und „Alte Quelle“ und „Neue Quelle“ im Ortsteil Seiferts der Gemeinde Ehrenberg (Rhön), Landkreis Fulda Vom 24. Juli 1998 (§§ 1–3)

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