Verwaltung 21 Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen
INHALT
Verwaltung 21 Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen
- Verwaltung 21 Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen
- 1. Besitzstandswahrung
- 1.1
- 1.2
- 1.3
- 1.4
- 2. Möglichst Erhalt der dienstlichen Funktion
- 3. Vertrauensschutz
- 4. Zwischenbeurteilung
- 4.1
- 4.2
- 5. Sozialverträgliche Gestaltung von Verwaltungsreformmaßnahmen
- 5.1
- 5.2
- 5.3
- 6. Erstattung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Dienstortwechsel
- 7. Unterstützung bei Wohnungsbeschaffung
- 7.1
- 7.2
- 8. In-Kraft-Treten
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