AZKoV
INHALT
AZKoV: Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) Vom 20. März 2001 (GVBl. S. 90) BayRS 2030-2-20-2-K (§§ 1–16)
- AZKoV: Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) Vom 20. März 2001 (GVBl. S. 90) BayRS 2030-2-20-2-K (§§ 1–16)
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Regelungszweck
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Umfang
- Zweiter Abschnitt Verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an Grundschulen (ohne Fachlehrer) mit Beginn des Schuljahres 1999/2000
- § 4 Ansparphase
- § 5 Wartezeit
- § 6 Ausgleichsphase
- Dritter Abschnitt Verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Fachlehrer an Volksschulen und Volksschulen für Behinderte, für Lehrkräfte – ohne Fachlehrer – an Volksschulen für Behinderte und Hauptschulen sowie Lehrkräfte an Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
- § 7 Maßgebliche Vorschriften für Fachlehrer an Volksschulen und Volksschulen für Behinderte
- § 8 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte – ohne Fachlehrer – an Volksschulen für Behinderte und Hauptschulen
- § 9 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an Realschulen und Realschulen für Behinderte
- § 10 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an Gymnasien
- § 11 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an beruflichen Schulen und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
- Vierter Abschnitt Verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an Grundschulen (ohne Fachlehrkräfte) mit Beginn des Schuljahres 2020/2021
- § 12 Probezeitbeamte
- § 13 Ansparphase
- § 14 Wartezeit
- § 15 Ausgleichsphase
- Fünfter Abschnitt In-Kraft-Treten
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