VergRAFBek
INHALT
VergRAFBek: Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte
- VergRAFBek: Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte
- I.
- II. Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte (Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung - VergRAFBek)
- A. Vergütung des beigeordneten oder zum Verteidiger bestellten Rechtsanwalts
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- 1.1 Festsetzungsantrag
- 1.2 Festsetzung
- 1.3 Auszahlungsanordnung
- 1.4 Vertretung der Staatskasse, Prüfung der Festsetzung
- 1.5 Vorschuss
- 1.6 Wiedereinforderung überzahlter Beträge
- 2. Besondere Bestimmungen für die Vergütung der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte
- 2.1 Zuständigkeit für die Festsetzung im Allgemeinen
- 2.2 Zuständigkeit zur Festsetzung im Falle der Verweisung oder Abgabe eines Verfahrens
- 2.3 Vergütung des beigeordneten Anwalts, Kostenfestsetzung, Übergang auf die Staatskasse
- 2.4 Wiedereinforderung von der Partei, der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, von der gegnerischen Partei oder von Streitgenossen
- 2.5 Festsetzung der weiteren Vergütung (§ 50 RVG)
- 2.6
- 2.7 Sinngemäße Anwendung
- 3. Besondere Bestimmungen für die Vergütung der Zeugenbeistände
- B. Vergütung bei Beratungshilfe
- 1.
- 2.
- C. Vergütung der beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiter
- III. Ergänzende Bestimmungen
- 1. Zu Abschnitt II Teil A Nrn. 1.1
- 1.1
- 1.2
- 2. Zu Abschnitt II Teil A Nr. 1.2.5
- 3. Zu Abschnitt II Teil A Nr. 1.3
- 3.1
- 3.2
- 4. Zu Abschnitt II Teil A Nr. 1.4
- 4.1
- 4.1.1
- 4.1.2
- 4.2
- 4.3
- 4.4
- 5. Zu Abschnitt II Teil B Nr. 1
- 5.1
- 5.2
- IV. In-Kraft-Treten
- 1.
- 2.
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