VergRAFBek 
                
                
            INHALT
VergRAFBek: Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte
- VergRAFBek: Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte
 - I.
 - II. Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte (Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung - VergRAFBek)
 - A. Vergütung des beigeordneten oder zum Verteidiger bestellten Rechtsanwalts
 - 1. Allgemeine Bestimmungen
 - 1.1 Festsetzungsantrag
 - 1.2 Festsetzung
 - 1.3 Auszahlungsanordnung
 - 1.4 Vertretung der Staatskasse, Prüfung der Festsetzung
 - 1.5 Vorschuss
 - 1.6 Wiedereinforderung überzahlter Beträge
 - 2. Besondere Bestimmungen für die Vergütung der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte
 - 2.1 Zuständigkeit für die Festsetzung im Allgemeinen
 - 2.2 Zuständigkeit zur Festsetzung im Falle der Verweisung oder Abgabe eines Verfahrens
 - 2.3 Vergütung des beigeordneten Anwalts, Kostenfestsetzung, Übergang auf die Staatskasse
 - 2.4 Wiedereinforderung von der Partei, der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, von der gegnerischen Partei oder von Streitgenossen
 - 2.5 Festsetzung der weiteren Vergütung (§ 50 RVG)
 - 2.6
 - 2.7 Sinngemäße Anwendung
 - 3. Besondere Bestimmungen für die Vergütung der Zeugenbeistände
 - B. Vergütung bei Beratungshilfe
 - 1.
 - 2.
 - C. Vergütung der beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiter
 - III. Ergänzende Bestimmungen
 - 1. Zu Abschnitt II Teil A Nrn. 1.1
 - 1.1
 - 1.2
 - 2. Zu Abschnitt II Teil A Nr. 1.2.5
 - 3. Zu Abschnitt II Teil A Nr. 1.3
 - 3.1
 - 3.2
 - 4. Zu Abschnitt II Teil A Nr. 1.4
 - 4.1
 - 4.1.1
 - 4.1.2
 - 4.2
 - 4.3
 - 4.4
 - 5. Zu Abschnitt II Teil B Nr. 1
 - 5.1
 - 5.2
 - IV. In-Kraft-Treten
 - 1.
 - 2.