Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Antrags nach § 12 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz
    DE - Landesrecht Bayern

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    Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Antrags nach § 12 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz

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