Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 29. August 2019 (Art. 1–7)
INHALT
Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 29. August 2019 (Art. 1–7)
- Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 29. August 2019 (Art. 1–7)
- Artikel 1 Anwendungsbereich
- Artikel 2 Wahrnehmung von Amtshandlungen von den mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
- Artikel 3 Haftung
- Artikel 4 Kosten
- Artikel 5 Geltungsdauer
- Artikel 6 Kündigung
- Artikel 7 Inkrafttreten, Ratifikation, Beitritt
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