Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingericht...
INHALT
Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Vom 1./31. Dezember 2012 (Art. 1–9)
- Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Vom 1./31. Dezember 2012 (Art. 1–9)
- Art. 1 Mitgliedschaft
- Art. 2 Anwendbare Vorschriften
- Art. 3 Übernahmebestand
- Art. 4 Aufsicht
- Art. 5 Vermögensanlage
- Art. 6 Auskunftspflichten
- Art. 7 Kündigung des Staatsvertrags
- Art. 8 Beitritt anderer Länder
- Art. 9 Inkrafttreten des Staatsvertrags, Veröffentlichung der anwendbaren Vorschriften
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