Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für Veranstalter von Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung
INHALT
Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für Veranstalter von Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung
- Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für Veranstalter von Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung
- 1. Zweck des Sonderfonds
- 2. Definitionen
- 2.1 Veranstalter
- 2.2 Messe
- 2.3 Ausstellung
- 2.4 Verbundene Unternehmen
- 3. Leistungsempfänger; Antragsberechtigung
- 4. Art und Höhe der Billigkeitsleistung
- 4.1 Ausfallabsicherung
- 4.2 Ausgleichsfähiger Schaden
- 4.3 Veranstaltungsbezogene Kosten
- 5. Verfahren bei Registrierung, Antragstellung und Antragsbearbeitung
- 5.1 Registrierung
- 5.2 Antragstellung
- 5.3 Erforderliche Angaben
- 6. Antragsprüfung
- 6.1 Zuständigkeit
- 6.2 Umfang der Antragsprüfung
- 6.3 Auszahlungen und Rückzahlungen zu viel gezahlter Billigkeitsleistungen
- 6.4 Nachträgliche Bearbeitung
- 7. Verhältnis zu anderen Förderhilfen
- 8. Rolle der prüfenden Dritten
- 9. Prüfung durch andere Stellen
- 10. Europäisches Beihilferecht
- 11. Strafrechtliche Hinweise
- 12. Steuerrechtliche Hinweise
- 13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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