Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
INHALT
Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
- Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
- 1. Ziel des Schulversuchs
- 2. Teilnahme am Schulversuch
- 3. Anzuwendende Bestimmungen
- 4. Struktur der Ausbildung
- 5. Aufnahmevoraussetzungen
- 6. Dauer, Inhalte und Ausbildungsabschnitte der kombinierten Ausbildung
- 6.1 Dauer
- 6.2 Inhalte
- 6.3 Erster Prüfungsabschnitt
- 6.4 Berufspraktikum
- 6.5 Zweiter Prüfungsabschnitt
- 6.5.1 Praktische Prüfung
- 6.5.2 Colloquium
- 6.6 Anrechnung an der Hochschule
- 7. Klassenbildung, Unterrichtserteilung und Ferien
- 8. Beendigung der Teilnahme am Schulversuch
- 9. Leistungsnachweise
- 10. Wiederholen der Jahrgangsstufe
- 11. Zwischen- und Jahreszeugnisse
- 12. Staatliche Abschlussprüfung als Erzieherin bzw. Erzieher
- 13. Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
- 14. Beginn und Dauer des Schulversuchs
- 15. Übergangsregelung
- 16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagenverzeichnis
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