Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern 
                
                
            INHALT
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern
- Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern
 - 1. Beteiligung des Jugendamtes im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6a und Abs. 6 BayEUG:
 - 2. Allgemeine Regeln zur Unterrichtung des Jugendamtes:
 - 2.1 Bekanntmachungen und Publikationen
 - 2.2 Frühzeitige Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
 - 2.3 Rahmenbedingungen für die Einschaltung des Jugendamtes durch die Schule
 - 3. Inkrafttreten