Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen
INHALT
Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen
- Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen
- 1. Zweck und Anwendungsbereich
- 2. Grundregeln für die Nutzung
- 2.1 Allgemeines
- 2.2 Aufsicht bei der Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs im Unterricht
- 2.3 Aufsicht bei der Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs zu schulischen Zwecken außerhalb des Unterrichts
- 2.4 Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur zu privaten Zwecken
- 2.5 Schulische Endgeräte
- 2.6 Zugriff auf die schulische IT-Infrastruktur und zweckmäßiger Netzwerkschutz
- 2.6.1 Schulnetz
- 2.6.2 Regelungen des Netzzugangs
- 2.6.2.1 Rollen- und Berechtigungskonzept
- 2.6.2.2 Einbindung privater Endgeräte und externer Speichermedien in die schulische IT-Infrastruktur
- 2.6.3 Authentifizierung
- 2.6.4 Netzwerksicherheit
- 2.6.5 Fernwartung schulischer IT-Infrastruktur durch externe Anbieter
- 2.7 Sorgfaltspflichten im Umgang mit der schulischen IT-Infrastruktur
- 2.8 Haftung
- 2.9 Digitale Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge
- 2.10 Clouddienste
- 2.11 Nutzungsordnung
- 3. Technische und organisatorische Vorkehrungen
- 4. Medienrecht
- 4.1 Allgemeines
- 4.2 Verantwortlichkeit der Schule
- 4.3 Presserechtliche Grundsätze im Recht elektronischer Medien
- 4.4 Kennzeichnungspflichten
- 5. Jugendschutz
- 6. Urheberrecht
- 6.1 Allgemeines
- 6.2 Nutzung von Inhalten aus dem Internet
- 6.2.1 Vervielfältigungen
- 6.2.2 Öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe
- 6.3 Nutzung von Inhalten zur Gestaltung des Internetauftritts der Schule
- 6.4 Verbreiten von Informationen im Internet
- 6.5 Störerhaftung im Urheberrecht
- 7. Datenschutz
- 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagenverzeichnis
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