Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
INHALT
Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
- Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
- 1. Zweck und Gegenstand der Billigkeitsleistung
- 2. Antragsberechtigung
- 2.1 Antragsteller
- 2.2 Besondere wirtschaftliche Härte (Härtefall)
- 3. Billigkeitsleistung
- 3.1 Gesamthöhe
- 3.2 Berücksichtigungsfähige Kosten; Hilfezeitraum
- 3.3 Höhe der Billigkeitsleistung; Bagatell- und Höchstgrenze
- 3.3.1 Nicht-leitungsgebundene Energieträger
- 3.3.2 Leitungsgebundene Energieträger
- 3.3.2.1 Härtefallhilfe 2022
- 3.3.2.2 Härtefallhilfe 2023
- 3.3.3 Bagatellgrenze, Höchstgrenze
- 3.3.4 Verhältnis zu anderen staatlichen Unterstützungsprogrammen
- 4. Antragsverfahren
- 4.1 Antragsfrist und -form
- 4.2 Antragstellung
- 5. Antragsprüfung und Auszahlung
- 5.1 Bewilligungsstelle
- 5.2 Vorbereitung der Entscheidung
- 5.3 Härtefallkommission
- 5.4 Auszahlung
- 5.5 Rückzahlung bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
- 6. Schlussabrechnung
- 7. Nachprüfungen
- 8. Europäisches Beihilferecht
- 9. Strafrechtliche Hinweise
- 10. Steuerrechtliche Hinweise
- 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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