Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 1 (Überbrückungshilfe I)
INHALT
Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 1 (Überbrückungshilfe I)
- Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 1 (Überbrückungshilfe I)
- 1. Zweck der Überbrückungshilfe
- 2. Antragsberechtigung
- 2.1 Antragsberechtigte Unternehmen
- 2.2 Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
- 2.3 Öffentliche Unternehmen
- 2.4 Verbundene Unternehmen
- 2.5 Personengesellschaften
- 2.6 Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe
- 2.7 Umsatzstarke Unternehmen und internationale Konzerne
- 2.8 Unternehmen in Schwierigkeiten
- 3. Art und Umfang der Überbrückungshilfe
- 3.1 Erstattungsfähige Kosten
- 3.2 Umfang der Überbrückungshilfe
- 3.3 Maximale Leistungsdauer und Höchstbeträge
- 3.4 Verbundene Unternehmen
- 3.5 Rückzahlung bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
- 4. Kumulierung mit anderen Hilfen
- 4.1 Kumulierung mit öffentlichen Hilfen
- 4.2 Verhältnis zur Soforthilfe
- 4.3 Verhältnis zu anderen Corona-bedingten Hilfsprogrammen
- 5. Zuständigkeit
- 6. Verfahren
- 6.1 Antragsstellung
- 6.2 Angaben und Nachweise im Antrag
- 6.3 Schlussabrechnung
- 6.4 Rolle der Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer
- 7. Prüfung
- 7.1 Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
- 7.2 Prüfung der Schlussabrechnung durch die Bewilligungsstelle
- 7.3 Prüfung durch andere Stellen
- 8. Europäisches Beihilferecht
- 9. Strafrechtliche Hinweise
- 10. Steuerrechtliche Hinweise
- 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback