Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen
INHALT
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen
- 1. Zweck der Förderung
- 2. Gegenstand der Förderung
- 3. Zuwendungsempfänger
- 4. Zuwendungsvoraussetzungen
- 5. Art und Umfang der Zuwendung
- 5.1 Art der Förderung
- 5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben
- 5.2.1 Zuwendungsfähige Lehrpersonalausgaben
- 5.2.2 Zuwendungsfähige Ausgaben für Förderklassenunterricht
- 5.2.3 Zuwendungsfähige Ausgaben für Kammermusik-Stunden
- 5.2.4 Zuwendungsfähige Ausgaben bei Kooperationen mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen
- 5.2.5 Zuwendungsfähige Ausgaben bei Gewährung einer Starthilfe
- 5.2.6 Zuwendungsfähige Ausgaben bei Vokalunterricht
- 5.3 Höhe der Förderung
- 5.3.1 Mindest- und Höchstförderbeträge
- 5.3.2 Lehrpersonalausgaben
- 5.3.3 Förderhöhe bei Förderklassenunterricht
- 5.3.4 Förderhöhe bei Kammermusikförderung
- 5.3.5 Förderhöhe bei Kooperationen mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen
- 5.3.6 Förderhöhe bei Vokalunterricht
- 5.3.7 Starthilfen
- 6. Verbot der Doppelförderung
- 7. Verfahren
- 7.1 Antrag
- 7.1.1 Vorlage des Berichtsbogens
- 7.1.2 Sonderformulare für Förderklassenunterricht, Kammermusikstunden und Kooperationen
- 7.2 Bewilligung
- 7.3 Verwendungsnachweis
- 7.3.1 Berichtsbogen als Verwendungsnachweis
- 7.3.2 Belegaufbewahrung
- 7.3.3 Prüfrecht
- 7.3.4 Rückzahlungsverpflichtung
- 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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