Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 bis 2020
INHALT
Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 bis 2020
- Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 bis 2020
- I. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
- 1. Zweck der Zuwendung
- 2. Gegenstand der Förderung
- 3. Zuwendungsempfänger
- 4. Zuwendungsvoraussetzungen
- 5. Art und Höhe der Förderung
- 5.1 Art der Förderung
- 5.2 Zuwendungsfähige Kosten
- 5.2.1 Vergütungen für direkt dem Projekt zurechenbares Eigenpersonal (einschl. Steuern und Sozialabgaben) – Lehrkräfte und Verwaltungspersonal (Kostenposition 1.1)
- 5.2.2 Reine Vergütungen (= Vergütungen ohne Sach-, Reisekosten) für direkt dem Projekt zurechenbares Fremdpersonal – Lehrkräfte (Kostenposition 1.2)
- 5.2.3 Bildungs- und Betreuungspersonal (ohne Lehrkräfte) (Kostenposition 1.3)
- 5.2.4 Sonstige direkte Ausgaben (Kostenposition 3.8)
- 5.2.5 Anteilige Nebenkosten (Kostenposition 4.9)
- 5.3 Eigenmittel
- 5.4 Öffentliche Mittel
- 5.5 Höhe der Förderung und Bewilligungszeitraum
- 6. Mehrfachförderung
- II. Verfahren
- 7. Antragsverfahren
- 7.1 Form und Frist
- 7.2
- 8. Bewilligungsverfahren
- 9. Auszahlungsverfahren
- 10. Verwendungsnachweise
- 11. Evaluierung, Monitoring und Erfolgsbewertung
- 12. Informations- und Publizitätsmaßnahmen
- III. Geltungszeitraum
- Anlagen
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