Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke
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Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke
- Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke
- 1. Allgemeines
- 1.1 Anwendungsbereich
- 1.2 Begriffsbestimmungen
- 1.3 Zuständigkeit
- 1.4 Grundsätze für Beförderungen
- 1.4.1 Beamten- und laufbahnrechtliche Grundsätze
- 1.4.2 Haushaltsrechtliche Grundsätze
- 1.5 Amtsbezeichnung
- 1.6 Beförderungszeitpunkt
- 2. Stellenausschreibung
- 2.1 Ausschreibungspflicht
- 2.2 Inhalt der Stellenausschreibung
- 2.3 Ausnahmen
- 2.4 Privatschulen
- 3. Auswahlverfahren
- 3.1 Grundsatz
- 3.2 Angehörigeneigenschaft
- 3.3 Auswahlentscheidung
- 3.4 Schriftform
- 3.5 Verfahren
- 3.6 Beteiligung der Personalvertretung
- 3.7 Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber von der Auswahlentscheidung
- 4. Nicht regelmäßig zu durchlaufende Ämter (Art. 17 Abs. 1 Satz 2 LlbG)
- 4.1 Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. an Hauptschulen oder Volksschulen
- 4.1.1
- 4.1.2
- 4.1.3
- 4.1.4
- 4.1.5
- 4.1.6
- 4.1.7
- 4.1.8
- 4.1.9
- 4.1.10
- 4.1.11
- 4.1.12
- 4.2 Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen bzw. für Sonderpädagogik
- 4.2.1
- 4.2.2
- 4.2.3
- 4.2.4
- 4.2.5
- 4.2.6
- 5. Beförderungen in Ämter für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Schulleiterstellvertreterinnen und Schulleiterstellvertreter
- 5.1 Grundsatz
- 5.2 Nachhaltige Sicherung der Schülerzahl
- 5.3 Ermittlung der Schülerzahl an Förderschulen
- 5.4 Erforderliche Qualifikation von Führungskräften
- 5.5 Erforderliche dienstliche Beurteilungen
- 5.5.1 Volksschule
- 5.5.1.1 Beförderung in Ämter der Schulleitung
- 5.5.1.2 Beförderung in Ämter für Seminarleiterinnen bzw. Seminarleiter
- 5.5.1.3 Beförderung in Ämter für Beratungsrektorinnen bzw. Beratungsrektoren
- 5.5.2 Förderschule und Schule für Kranke
- 5.5.2.1 Beförderung in Ämter der Schulleitung
- 5.5.2.2 Beförderung in Ämter für Seminarleiterinnen bzw. Seminarleiter
- 5.5.2.3 Beförderung in Ämter für Beratungsrektorinnen bzw. Beratungsrektoren
- 6. Fachoberlehrerinnen bzw. Fachoberlehrer als Seminarleiterinnen bzw. Seminarleiter
- 7. Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer als Seminarleiterinnen bzw. Seminarleiter
- 8. Übertragung des Amtes Fachoberlehrerin bzw. Fachoberlehrer der BesGr. A 12 an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
- 9. Übertragung des Amtes Förderlehrerin bzw. Förderlehrer der BesGr. A 11
- 10. Staatliche Lehrkräfte und Förderlehrkräfte an privaten Volksschulen sowie privaten Förderschulen und Schulen für Kranke
- 10.1 Grundsatz
- 10.2 Schulleiterinnen bzw. Schulleiter und Schulleiterstellvertreterinnen bzw. Schulleiterstellvertreter
- 11. Lehrkräfte und Förderlehrkräfte im Beschäftigungsverhältnis
- 12. Ausnahmen
- 13. Inkrafttreten
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