FORSTZUSR 2021
INHALT
FORSTZUSR 2021: Richtlinie zur Förderung projektbezogener Maßnahmen der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms
- FORSTZUSR 2021: Richtlinie zur Förderung projektbezogener Maßnahmen der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms
- 1. Rechtsgrundlagen und Zuwendungszweck
- 1.1 Rechtsgrundlagen
- 1.2 Zuwendungszweck
- 2. Gegenstand der Förderung
- 2.1 Zuwendungsfähige Investitionen der FZus
- 2.1.1 Beschaffung von Maschinen und Geräten
- 2.1.2 Errichtung von Betriebsgebäuden und Anlagen
- 2.1.3 Erwerb von Grundstücken für Holzlager- und Aufbereitungsplätze
- 2.1.4 Investition in EDV-Anlagen und Software
- 2.2 Zuwendungsfähige Projekte der FBG
- 2.2.1 Entgeltliche vertragliche Übernahme der treuhänderischen Verwaltung von Mitgliedsflächen (Waldbewirtschaftungs- und Waldpflegeverträge)
- 2.2.1.1 Einfacher Waldbewirtschaftungsvertrag
- 2.2.1.2 Umfassender Waldpflegevertrag
- 2.2.2 Überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes
- 2.2.2.1 Strukturabhängige Zu- und Abschläge
- 2.2.2.2 Baumartabhängige Zu- und Abschläge
- 2.2.3 Submissionen und Versteigerungen
- 2.2.4 Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Funktionsträger
- 2.2.5 Mitgliederinformation und -mobilisierung
- 2.2.5.1 Regelmäßige Fachinformation durch Druckerzeugnisse
- 2.2.5.2 Fachinformation, Mitgliedermobilisierung und Mitgliederwerbung über digitale Medien
- 2.2.5.3 Informationsveranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen für ordentliche Mitglieder sowie für interessierte Waldbesitzer
- 2.2.6 Organisation und Betrieb von Informationsständen
- 2.2.7 Qualitätssicherung bei der Pflanz- und Saatgutbeschaffung
- 2.2.8 Mitwirkung bei der praxisbezogenen Ausbildung des forstlichen Nachwuchses
- 2.2.9 Informationsveranstaltungen für an der Waldbewirtschaftung interessierte Bürgerinnen und Bürger
- 2.3 Zuwendungsfähige Projekte der FV
- 2.3.1 Koordinierung und Durchführung des überregionalen Holzabsatzes
- 2.3.1.1 Grundförderung
- 2.3.1.2 Koordinierung und Durchführung des überregionalen Holzabsatzes mit forstfachlich qualifiziertem Personal
- 2.3.1.3 Baumartenabhängige Zu- und Abschläge
- 2.3.2 Informationsveranstaltungen und Fortbildungsprogramme der FV für Beschäftigte und Funktionsträger der FBG
- 2.3.3 Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Funktionsträger
- 2.3.4 Organisation und Betrieb von Informationsständen
- 2.3.5 Mitgliederinformation und Interessensvertretung über digitale Medien
- 2.4 Strukturverbessernde Einzelprojekte der FBG
- 2.5 Nicht zuwendungsfähige Maßnahmen (Projekte und Investitionen)
- 3. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
- 4. Zuwendungsvoraussetzungen
- 4.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung
- 4.1.1 Effizienz
- 4.1.2 Personelle und fachliche Professionalisierung
- 4.1.3 Wirtschaftlichkeit und sachgemäße Ausführung bei Eigenregie
- 4.2 Besondere Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen für die verschiedenen Maßnahmen
- 4.2.1 Zuwendungen für die Beschaffung von Maschinen und Geräten nach Nr. 2.1.1
- 4.2.2 Zuwendungen für die Errichtung von Betriebsgebäuden und Anlagen nach Nr. 2.1.2
- 4.2.3 Zuwendungen für die Investition in EDV-Anlagen und Software nach Nr. 2.1.4
- 4.2.4 Zuwendungen für die Übernahme der Waldbewirtschaftung nach Nr. 2.2.1 (Waldbewirtschaftungs- und Waldpflegeverträge)
- 4.2.4.1 Zuwendungen für einfache Waldbewirtschaftungsverträge nach Nr. 2.2.1.1
- 4.2.4.2 Zuwendungen für umfassende Waldpflegeverträge nach Nr. 2.2.1.2
- 4.2.5 Zuwendungen für die überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes nach Nr. 2.2.2
- 4.2.5.1 Vermarktungs- und Abrechnungsmodus
- 4.2.5.2 Gewerbliche Selbstwerbung
- 4.2.5.3 Personelle Trennung
- 4.2.5.4 Räumliche Trennung
- 4.2.5.5 Abgrenzung der vermarkteten Holzmenge
- 4.2.5.6 Ausschluss der Doppelförderung
- 4.2.5.7 Umrechnungsfaktoren
- 4.2.5.8 Strukturabhängige Zu- und Abschläge nach Nr. 2.2.2.1
- 4.2.5.9 Baumartenabhängige Zu- und Abschläge nach Nr. 2.2.2.2
- 4.2.6 Zuwendungen für Submissionen und Versteigerungen nach Nr. 2.2.3
- 4.2.7 Zuwendungen für die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Vereinsorgane nach Nrn. 2.2.4 und 2.3.3
- 4.2.8 Zuwendungen für Mitgliederinformation und -mobilisierung nach Nr. 2.2.5
- 4.2.8.1 Zuwendungen für Druckerzeugnisse nach Nr. 2.2.5.1
- 4.2.8.2 Zuwendungen für Fachinformation, Mitgliedermobilisierung und Mitgliederwerbung über digitale Medien nach Nr. 2.2.5.2
- 4.2.8.3 Zuwendungen für Informationsveranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen für ordentliche Mitglieder sowie für interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach Nr. 2.2.5.3
- 4.2.9 Zuwendungen für Organisation und Betrieb von Informationsständen nach Nr. 2.2.6 und 2.3.4
- 4.2.10 Zuwendungen für die Qualitätssicherung bei der Pflanz- und Saatgutbeschaffung nach Nr. 2.2.7
- 4.2.11 Zuwendungen für die Mitwirkung bei der praxisbezogenen Ausbildung des forstlichen Nachwuchses nach Nr. 2.2.8
- 4.2.12 Zuwendungen für Informationsveranstaltungen für an der Waldbewirtschaftung interessierte Bürgerinnen und Bürger
- 4.2.13 Zuwendungen für die Koordinierung des überregionalen Holzabsatzes nach Nr. 2.3.1
- 4.2.14 Zuwendungen für die Koordinierung des überregionalen Holzabsatzes mit eigenem forstfachlich qualifiziertem Personal nach Nr. 2.3.1.2
- 4.2.15 Zuwendungen für Informationsveranstaltungen und Fortbildungsprogramme für Beschäftigte und Funktionsträger der FBG nach Nr. 2.3.2
- 4.2.16 Zuwendungen für Mitgliederinformation und Interessensvertretung über digitale Medien nach Nr. 2.3.5
- 4.2.17 Zuwendungen für strukturverbessernde Einzelprojekte nach Nr. 2.4
- 4.2.17.1 Regelanwendungsfälle
- 4.2.17.2 Anwendungsfall Walderschließung
- 4.2.17.3 Weitere Anwendungsfälle
- 5. Art und Umfang der Zuwendung
- 5.1 Art der Zuwendung
- 5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben
- 5.2.1 Eigenleistungen
- 5.2.2 Sachleistungen
- 5.3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben und Bezugseinheiten
- 5.4 Höhe der Zuwendung
- 5.4.1 Höhe der Fördersätze
- 5.4.2 Obergrenzen der Förderung
- 5.4.2.1 Förderobergrenzen für Investitionen
- 5.4.2.2 Förderobergrenzen für Projekte der FBG
- 5.4.2.3 Förderobergrenzen für Projekte der FV
- 5.4.2.4 Förderobergrenze für strukturverbessernde Einzelprojekte nach Nr. 2.4
- 5.4.3 Bagatellgrenzen
- 6. Mehrfachförderung
- 7. Sonstige Bestimmungen
- 7.1 Haushaltsrechtliche Vorgaben
- 7.2 Prüfrechte des Bundes
- 7.3 Bindefrist
- 7.4 Evaluierung
- 8. Verfahren
- 8.1 Bewilligungsbehörde
- 8.2 Antragstellung
- 8.3 Maßnahmenbeginn
- 8.4 Baubeginnsanzeige, Baubeendigungsanzeige bei Investitionen nach Nr. 2.1
- 8.5 Verwendungsnachweis
- 8.6 Auszahlung der Zuwendung
- 8.7 Aufhebung des Bewilligungsbescheides, Rückforderungen
- 8.8 Subventionsbetrug
- 9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift
- 9.1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 9.2 Übergangsvorschrift
- Anlagen
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