Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
INHALT
Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- 1. Geltungsbereich
- 2. Grundlagen
- 2.1 Leistungsgrundsatz, Fürsorge für schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Gleichbehandlung
- 2.2 Beförderungsvoraussetzungen
- 3. Beförderungseignung
- 3.1 Mindestpunktwerte
- 3.2 Funktion
- 4. Beförderungsreife
- 4.1 Bewährungszeit
- 4.1.1 Bewährungszeiten für Erstbeförderungen
- 4.1.2 Bewährungszeiten für Erstbeförderungen von Flussmeistern und Flussmeisterinnen
- 4.1.3 Bewährungszeiten für weitere Beförderungen
- 4.2 Beamte und Beamtinnen, die sich durch Abschluss der modularen Qualifizierung oder der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene qualifiziert haben (Art. 20, 37 LlbG)
- 5. Übertragung höherwertiger Dienstposten und Beförderungsauswahl (Höchstpunktverfahren und Binnendifferenzierung)
- 5.1 Höchstpunktverfahren
- 5.2 Binnendifferenzierung
- 6. Leistungsbezogene Kürzung der Probezeit
- 6.1 Einstieg in der ersten Qualifikationsebene
- 6.2 Einstieg in der zweiten bis vierten Qualifikationsebene
- 7. Besondere Regelungen für die Beamten und Beamtinnen des Ministeriums
- 8. Beteiligungen
- 9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback