Richtlinien zur Durchführung der Ausbildung der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Gewerbeaufsicht
INHALT
Richtlinien zur Durchführung der Ausbildung der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Gewerbeaufsicht
- Richtlinien zur Durchführung der Ausbildung der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Gewerbeaufsicht
- 1. Zu § 2
- 1.1 Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
- 1.2 Rechtsstellung während der Ausbildung
- 1.3 Pflichten der Auszubildenden
- 2. Zu § 4
- 2.1 Elternzeit und Beurlaubungen
- 2.2 Unzureichender Stand der Ausbildung
- 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 3. Zu § 5
- 4. Zu § 6
- 4.1 Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter
- 4.2 Ausbilderinnen und Ausbilder
- 5. Zu § 8
- 5.1 Ausbildungspläne
- 5.2 Ablauf der Klausuren, Nichtteilnahme
- 5.2.1
- 5.2.2
- 5.2.3
- 5.2.4
- 6. Zu § 9
- 7. Zu § 10
- 8. Zu § 11
- 8.1 Dezernatsleitfäden
- 8.2 Jahresnachweis
- 9. Zu § 14
- 10. Zu § 21
- 11. Zu § 23
- 11.1 Abschluss des Zulassungsverfahrens
- 11.2 Niederschrift
- 11.3 Gesamtnote
- 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen
Feedback