Richtlinie zur Umsetzung des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lern- und Entwicklungsrückstände an staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Schulen für Kr...
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Richtlinie zur Umsetzung des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lern- und Entwicklungsrückstände an staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023; hier: Kooperationsverträge
- Richtlinie zur Umsetzung des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lern- und Entwicklungsrückstände an staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023; hier: Kooperationsverträge
- 1. Zweck der Richtlinie
- 2. Fördermaßnahmen
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 3. Budget
- 4. Kooperationspartner
- 4.1
- 4.2
- 5. Personal
- 6. Aufsichtspflicht
- 6.1
- 6.2
- 6.3
- 6.4
- 6.5
- 6.6
- 7. Räumlichkeiten
- 8. Vergütung
- 9. Berichtswesen
- 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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