Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sow...
INHALT
Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sowie Meisterpreis
- Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sowie Meisterpreis
- 1. Pflegebonus
- 1.1 Zweck
- 1.2 Begünstigte
- 1.3 Klassenzuschuss
- 1.3.1 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflege
- 1.3.2 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe
- 1.3.3 Staatlich anerkannte Fachschulen für Heilerziehungspflege
- 1.3.4 Staatlich anerkannte Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
- 1.3.5 Staatlich anerkannte Fachakademien für Heilpädagogik
- 1.3.6 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Kinderpflege
- 1.3.7 Staatlich anerkannte Fachakademien für Sozialpädagogik
- 1.3.8 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Sozialpflege
- 1.3.9 Staatlich genehmigte Berufsfachschulen für Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kinderpflege bzw. Sozialpflege; staatlich genehmigte Fachakademien für Heilpädagogik bzw. Sozialpädagogik; staatlich genehmigte Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungspflegehilfe
- 1.3.10 Schulorganisatorische Notwendigkeit kleiner Klassen
- 1.3.11 Umfang des Schulgeldverzichts
- 1.4 Schulbezogener Sockelbetrag für Berufsfachschulen für Altenpflege oder Altenpflegehilfe
- 1.5 Verfahren
- 1.5.1 Zuständigkeit
- 1.5.2 Abrechnungsverfahren
- 1.5.3 Prüfungsrecht der Regierungen
- 2. Gesundheitsbonus
- 2.1 Zweck
- 2.2 Begünstigte
- 2.3 Klassenzuschuss
- 2.3.1 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Diätassistenten
- 2.3.2 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Ergotherapie
- 2.3.3 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Logopädie
- 2.3.4 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Massage
- 2.3.5 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Orthoptik
- 2.3.6 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für pharmazeutisch-technische Assistenten
- 2.3.7 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Physiotherapie
- 2.3.8 Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Podologie
- 2.3.9 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für technische Assistenten in der Medizin
- 2.3.10 Staatlich genehmigte Berufsfachschulen für Diätassistenten, Ergotherapie, Logopädie, Massage, Orthoptik, pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapie, Podologie bzw. technische Assistenten in der Medizin
- 2.3.11 Ausschluss des Gesundheitsbonus für Berufsfachschulen, die notwendigerweise mit einem Krankenhaus verbundene Ausbildungsstätten sind und deren Träger bzw. Mitträger das jeweilige Krankenhaus ist (§ 2 Nr. 1a KHG)
- 2.3.12 Zuständige Behörde
- 2.3.13 Schulorganisatorische Notwendigkeit kleiner Klassen, Umfang des Schulgeldverzichts und Verfahren
- 3. Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus)
- 3.1 Zweck
- 3.2 Begünstigte; Höhe des Bonus
- 3.3 Zuständigkeit; Verfahren
- 4. Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache
- 4.1 Zweck
- 4.2 Begünstigte; Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache
- 4.3 Zuständigkeit; Verfahren
- 5. Meisterpreis
- 5.1 Zweck
- 5.2 Voraussetzungen
- 5.3 Zuständigkeit; Verfahren
- 6. Freiwilligkeit
- 7. Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs
- 8. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
- Anlagen
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