Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe
INHALT
Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe
- Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe
- 1. Zweck
- 2. Antragsberechtigung
- 2.1 Antragsteller
- 2.1.1 Verbundene Unternehmen
- 2.1.2 Öffentliche Unternehmen
- 2.1.3 Unternehmen in Schwierigkeiten
- 2.2 Subsidiarität gegenüber anderen Corona-Hilfsprogrammen
- 2.3 Umsatzrückgang; Vergleichszeitraum
- 2.4 Coronabedingte besondere Härte (Härtefälle)
- 3. Höhe der Billigkeitsleistung
- 3.1 Gesamthöhe der Fördermittel
- 3.2 Höchst- und Mindestbetrag der Billigkeitsleistung
- 3.3 Förderfähige Kosten
- 3.4 Umfang der Härtefallhilfe
- 4. Antragsverfahren
- 4.1 Antragsfrist und -form
- 4.2 Antragstellung
- 5. Antragsprüfung und Auszahlung
- 5.1 Vorprüfung der Anträge
- 5.2 Vorbereitung der Entscheidung
- 5.3 Härtefallkommission
- 5.4 Bewilligungs- bzw. Ablehnungsentscheidung
- 5.5 Auszahlung
- 5.6 Rückzahlung bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
- 6. Nachprüfungen
- 6.1 Nachprüfung durch die IHK
- 6.2 Prüfung durch andere Stellen
- 7. Rolle der prüfenden Dritten
- 8. Europäisches Beihilferecht
- 9. Strafrechtliche Hinweise
- 10. Steuerrechtliche Hinweise
- 11. Anwendbarkeit der Bestimmungen zur Überbrückungshilfe
- 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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