GewStAR 2021 
                
                
            INHALT
GewStAR 2021: Richtlinie zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021
- GewStAR 2021: Richtlinie zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021
 - 1. Zweck der Zuweisung
 - 2. Gegenstand der Zuweisung
 - 3. Zuweisungsempfänger
 - 4. Höhe der Zuweisung
 - 4.1 Verteilung der Zuweisungsmasse
 - 4.1.1
 - 4.1.2
 - 4.2 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages
 - 4.2.1 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages für die Gewerbesteuermindereinnahmen
 - 4.2.1.1 Ermittlung der Vergleichsgröße für die Gewerbesteuermindereinnahmen
 - 4.2.1.2 Ermittlung des maßgeblichen Gewerbesteueristaufkommens für das Jahr 2021
 - 4.2.1.3 Zuweisungsfähiger Betrag für die Gewerbesteuermindereinnahmen
 - 4.2.2 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages für die Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
 - 4.2.2.1 Ermittlung der Vergleichsgröße für den Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
 - 4.2.2.2 Ermittlung der maßgeblichen Gemeindeanteile an der Spielbankabgabe für das Jahr 2021
 - 4.2.2.3 Zuweisungsfähiger Betrag für die Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
 - 4.2.3 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages Härtefälle 2020
 - 5. Fehlende Daten
 - 6. Zuständigkeit
 - 7. Meldungen der Gemeinden und Verfahren
 - 8. Abschlagzahlung
 - 8.1 Abschlag auf den zuweisungsfähigen Betrag für die Gewerbesteuermindereinnahmen
 - 8.2 Abschlag auf den zuweisungsfähigen Betrag für die Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
 - 9. Korrekturen und Rückforderung von Zuweisungen
 - 10. Auskunftspflichten, Prüfung
 - 11. Datenschutz
 - 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten