GewStAR 2021
INHALT
GewStAR 2021: Richtlinie zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021
- GewStAR 2021: Richtlinie zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021
- 1. Zweck der Zuweisung
- 2. Gegenstand der Zuweisung
- 3. Zuweisungsempfänger
- 4. Höhe der Zuweisung
- 4.1 Verteilung der Zuweisungsmasse
- 4.1.1
- 4.1.2
- 4.2 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages
- 4.2.1 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages für die Gewerbesteuermindereinnahmen
- 4.2.1.1 Ermittlung der Vergleichsgröße für die Gewerbesteuermindereinnahmen
- 4.2.1.2 Ermittlung des maßgeblichen Gewerbesteueristaufkommens für das Jahr 2021
- 4.2.1.3 Zuweisungsfähiger Betrag für die Gewerbesteuermindereinnahmen
- 4.2.2 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages für die Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
- 4.2.2.1 Ermittlung der Vergleichsgröße für den Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
- 4.2.2.2 Ermittlung der maßgeblichen Gemeindeanteile an der Spielbankabgabe für das Jahr 2021
- 4.2.2.3 Zuweisungsfähiger Betrag für die Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
- 4.2.3 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages Härtefälle 2020
- 5. Fehlende Daten
- 6. Zuständigkeit
- 7. Meldungen der Gemeinden und Verfahren
- 8. Abschlagzahlung
- 8.1 Abschlag auf den zuweisungsfähigen Betrag für die Gewerbesteuermindereinnahmen
- 8.2 Abschlag auf den zuweisungsfähigen Betrag für die Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
- 9. Korrekturen und Rückforderung von Zuweisungen
- 10. Auskunftspflichten, Prüfung
- 11. Datenschutz
- 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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