GLKrWG
INHALT
GLKrWG: Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834) BayRS 2021-1/2-I (Art. 1–61)
- GLKrWG: Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834) BayRS 2021-1/2-I (Art. 1–61)
- Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Wahlrecht
- Art. 2 Ausschluss vom Wahlrecht
- Art. 3 Stimmrecht
- Art. 4 Wahlorgane
- Art. 5 Wahlleiter, Wahlausschuss
- Art. 6 Wahlvorsteher, Wahlvorstand, Briefwahlvorsteher, Briefwahlvorstand
- Art. 7 Wahlehrenamt
- Art. 7a Gemeindefreie Gebiete
- Art. 8 Beschwerdeausschuss
- Art. 9 Wahltag
- Art. 10 Zusammentreffen mehrerer Wahlen und Abstimmungen
- Art. 11 Wahlkreis, Stimmbezirke
- Art. 12 Wählerverzeichnisse
- Art. 13 Erteilung von Wahlscheinen
- Art. 14 Briefwahl
- Art. 15 Dauer der Abstimmung
- Art. 16 Stimmzettel, Wahlscheine, Briefwahlunterlagen
- Art. 17 Grundsatz der Öffentlichkeit
- Art. 18 Abstimmungsgeheimnis
- Art. 19 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 20 Unzulässige Beeinflussung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen, Wahlgeheimnis
- Zweiter Teil Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte
- Art. 21 Wählbarkeit für das Amt des Gemeinderatsmitglieds und des Kreisrats
- Art. 22 Wahlrechtsgrundsätze
- Art. 23 Wahlzeit
- Art. 24 Wahlvorschlagsrecht
- Art. 25 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- Art. 26
- Art. 27 Unterstützung von Wahlvorschlägen
- Art. 28 Eintragung in Unterstützungslisten, Eintragungsscheine
- Art. 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
- Art. 30 Beauftragte für die Wahlvorschläge
- Art. 31 Einreichung der Wahlvorschläge
- Art. 32 Zulassung der Wahlvorschläge
- Art. 33 Bekanntmachung und Reihenfolge der Wahlvorschläge
- Art. 34 Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
- Art. 35 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
- Art. 36 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
- Art. 37 Listennachfolger
- Art. 38 Mehrheitswahl
- Dritter Teil Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats
- Art. 39 Wählbarkeit für das Amt des ersten Bürgermeisters und des Landrats
- Art. 40 Wahlrechtsgrundsätze
- Art. 41 Amtszeit des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters
- Art. 42 Amtszeit des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters und des Landrats
- Art. 43 Beginn und Verlängerung der Amtszeit, Beauftragter
- Art. 44 Festsetzung eines abweichenden Wahltermins
- Art. 45 Wahlvorschläge
- Art. 46 Wahlergebnis, Stichwahl, Wiederholungswahl
- Vierter Teil Annahme der Wahl, Amtsverlust
- Art. 47 Annahme der Wahl
- Art. 48 Amtshindernisse, Amtsverlust, Nachrücken
- Art. 49 Amtsverlust bei Partei- oder Vereinsverbot
- Fünfter Teil Überprüfung der Wahl
- Art. 50 Wahlprüfung
- Art. 51 Wahlanfechtung
- Art. 51a Rechtsweg
- Art. 52 Nachwahl, Neuwahl
- Sechster Teil Kosten, Wahlstatistik, Vollzugsvorschriften
- Art. 53 Freistellungs- und Erstattungsanspruch
- Art. 54 Kosten
- Art. 55 Feststellung der Einwohnerzahl, Fristen und Termine
- Art. 56 Wahlstatistik
- Art. 57 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 58 Verordnungsermächtigung
- Siebter Teil Schlussbestimmungen
- Art. 59 Schriftform
- Art. 60 Übergangsregelung
- Art. 60a Stichwahlen im Rahmen der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020
- Art. 60b Sonderregelungen im Jahr 2021 für Gemeinde- und Landkreiswahlen
- Art. 61 Inkrafttreten
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