GLKrWO
INHALT
GLKrWO: Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) Vom 7. November 2006 (GVBl. S. 852) BayRS 2021-1/2-1-I (§§ 1–103)
- GLKrWO: Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) Vom 7. November 2006 (GVBl. S. 852) BayRS 2021-1/2-1-I (§§ 1–103)
- Erster Teil Wahlrecht
- § 1 Schwerpunkt der Lebensbeziehungen
- Zweiter Teil Wahlorgane, Beschwerdeausschuss
- § 2 Wahlehrenamt
- § 3 Bildung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
- § 4 Beweglicher Wahlvorstand
- § 5 Einberufung des Wahlausschusses, der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
- § 6 Tätigkeit der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
- § 7 Unparteilichkeit und Verschwiegenheit
- § 8 Hilfskräfte
- § 9 Beschlüsse des Wahlausschusses und der Wahlvorstände
- § 10 Niederschriften
- § 11 Beschwerdeausschuss
- Dritter Teil Vorbereitung der Wahl
- § 12 Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen
- § 13 Bildung der allgemeinen Stimmbezirke, Sonderstimmbezirke
- § 14 Inhalt und Form der Wählerverzeichnisse
- § 15 Eintragung in das Wählerverzeichnis
- § 16 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- § 17 Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 18 Einsicht in die Wählerverzeichnisse
- § 19 Beschwerden gegen die Wählerverzeichnisse
- § 20 Berichtigung der Wählerverzeichnisse
- § 21 Abschluss der Wählerverzeichnisse
- § 22 Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins
- § 23 Wahlscheinanträge
- § 24 Erteilung von Wahlscheinen
- § 25 Erteilung von Wahlscheinen an Wahlberechtigte in Einrichtungen
- § 26 Wahlscheinverzeichnis
- § 27 Versendung von Wahlscheinen
- § 28 Ungültigkeit und Verlust von Wahlscheinen
- § 29 Beschwerde gegen die Versagung des Wahlscheins
- § 30 Äußere Beschaffenheit der Stimmzettel
- § 31 Form und Inhalt der Stimmzettel
- § 32 Herstellung der Stimmzettel, der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen
- § 33 Wahlunterlagen bei Zusammentreffen mehrerer Wahlen
- Vierter Teil Wahlvorschläge
- § 34 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 35 Einreichung der Wahlvorschläge
- § 36 Unterstützungslisten
- § 37 Eintragung
- § 38 Abschluss und Weiterleitung der Unterstützungslisten
- § 39 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge
- § 40 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte
- § 41 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats
- § 42 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung
- § 43 Angaben in den Wahlvorschlägen
- § 44
- § 45 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge
- § 46 Ergänzung von Wahlvorschlägen
- § 47 Mängelbeseitigung
- § 48 Einwendungen, Weiterleitung an den Beschwerdeausschuss
- § 49 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 50 Ungültige Wahlvorschläge
- § 51 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- § 52 Ordnungszahlen
- Fünfter Teil Durchführung der Abstimmung, Sicherung der Wahlfreiheit, Briefwahl
- § 53 Wahlbekanntmachung
- § 54 Abstimmungsräume
- § 55 Wahlzellen
- § 56 Wahlurnen
- § 57 Wahltisch
- § 58 Ausstattung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
- § 59 Eröffnung der Abstimmung
- § 60 Stimmabgabe im Abstimmungsraum
- § 61 Zurückweisung von Abstimmenden
- § 62 Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderung
- § 63 Vermerk über die Stimmabgabe
- § 64 Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 65 Schluss der Abstimmung
- § 65a Behandlung der Stimmzettel bei weniger als 50 Abstimmenden
- § 66 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
- § 67 Stimmabgabe vor beweglichen Wahlvorständen
- § 68 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
- § 69 Stimmabgabe durch Briefwahl
- § 70 Behandlung der Wahlbriefe
- § 71 Zulassung der Wahlbriefe
- § 72 Behandlung der Wahlbriefe bei weniger als 50 Wahlbriefen
- § 73 Behandlung der Wahlbriefe in Gemeinden mit nur einem Stimmbezirk
- § 74
- § 75 Stimmvergabe bei Verhältniswahl
- § 76 Stimmvergabe bei Mehrheitswahl
- § 77 Stimmvergabe
- § 78 Stichwahl
- Sechster Teil Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
- § 79 Ermittlung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
- § 79a Zählung der Stimmzettel aus der Urnenwahl
- § 79b Zählung und Prüfung der Stimmzettelumschläge der Briefwahl
- § 79c Ablauf bei der Auswertung mehrerer Wahlurnen für dieselbe Wahl
- § 80 Zählung der Stimmberechtigten und der Wähler
- § 81 Auszählung der Stimmen für die Bürgermeister- und die Landratswahl
- § 82 Auszählung der Stimmen für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl
- § 83 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei allen Wahlen
- § 84 Ungültigkeit der Stimmvergabe für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats
- § 85 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei Verhältniswahl
- § 86 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei Mehrheitswahl
- § 87 Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
- § 88 Schnellmeldungen
- § 89 Übersendung der Wahlunterlagen
- § 90 Vorbereitung der Feststellung und Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
- § 91 Losentscheid
- § 92 Feststellung, Verkündung und Bekanntmachung des abschließenden Wahlergebnisses
- § 93 Anzeige und Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde
- § 94 Meldungen der Wahlergebnisse
- Siebter Teil Ablehnung der Wahl, Nachwahlen
- § 95 Ablehnung der Wahl, Ausscheiden
- § 96 Nachwahlen
- Achter Teil Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Wahlunterlagen
- § 97 Kostenerstattung durch den Landkreis
- § 98 Bekanntmachungen
- § 99 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 100 Vernichtung der Wahlunterlagen
- Neunter Teil Schlussbestimmungen
- § 101 Anlagen
- § 102 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 103 Übergangsregelung
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