GLKrWO 
                
                
            INHALT
GLKrWO: Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) Vom 7. November 2006 (GVBl. S. 852) BayRS 2021-1/2-1-I (§§ 1–103)
- GLKrWO: Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) Vom 7. November 2006 (GVBl. S. 852) BayRS 2021-1/2-1-I (§§ 1–103)
 - Erster Teil Wahlrecht
 - § 1 Schwerpunkt der Lebensbeziehungen
 - Zweiter Teil Wahlorgane, Beschwerdeausschuss
 - § 2 Wahlehrenamt
 - § 3 Bildung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
 - § 4 Beweglicher Wahlvorstand
 - § 5 Einberufung des Wahlausschusses, der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
 - § 6 Tätigkeit der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
 - § 7 Unparteilichkeit und Verschwiegenheit
 - § 8 Hilfskräfte
 - § 9 Beschlüsse des Wahlausschusses und der Wahlvorstände
 - § 10 Niederschriften
 - § 11 Beschwerdeausschuss
 - Dritter Teil Vorbereitung der Wahl
 - § 12 Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen
 - § 13 Bildung der allgemeinen Stimmbezirke, Sonderstimmbezirke
 - § 14 Inhalt und Form der Wählerverzeichnisse
 - § 15 Eintragung in das Wählerverzeichnis
 - § 16 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
 - § 17 Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
 - § 18 Einsicht in die Wählerverzeichnisse
 - § 19 Beschwerden gegen die Wählerverzeichnisse
 - § 20 Berichtigung der Wählerverzeichnisse
 - § 21 Abschluss der Wählerverzeichnisse
 - § 22 Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins
 - § 23 Wahlscheinanträge
 - § 24 Erteilung von Wahlscheinen
 - § 25 Erteilung von Wahlscheinen an Wahlberechtigte in Einrichtungen
 - § 26 Wahlscheinverzeichnis
 - § 27 Versendung von Wahlscheinen
 - § 28 Ungültigkeit und Verlust von Wahlscheinen
 - § 29 Beschwerde gegen die Versagung des Wahlscheins
 - § 30 Äußere Beschaffenheit der Stimmzettel
 - § 31 Form und Inhalt der Stimmzettel
 - § 32 Herstellung der Stimmzettel, der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen
 - § 33 Wahlunterlagen bei Zusammentreffen mehrerer Wahlen
 - Vierter Teil Wahlvorschläge
 - § 34 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 35 Einreichung der Wahlvorschläge
 - § 36 Unterstützungslisten
 - § 37 Eintragung
 - § 38 Abschluss und Weiterleitung der Unterstützungslisten
 - § 39 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge
 - § 40 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte
 - § 41 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats
 - § 42 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung
 - § 43 Angaben in den Wahlvorschlägen
 - § 44
 - § 45 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge
 - § 46 Ergänzung von Wahlvorschlägen
 - § 47 Mängelbeseitigung
 - § 48 Einwendungen, Weiterleitung an den Beschwerdeausschuss
 - § 49 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
 - § 50 Ungültige Wahlvorschläge
 - § 51 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
 - § 52 Ordnungszahlen
 - Fünfter Teil Durchführung der Abstimmung, Sicherung der Wahlfreiheit, Briefwahl
 - § 53 Wahlbekanntmachung
 - § 54 Abstimmungsräume
 - § 55 Wahlzellen
 - § 56 Wahlurnen
 - § 57 Wahltisch
 - § 58 Ausstattung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
 - § 59 Eröffnung der Abstimmung
 - § 60 Stimmabgabe im Abstimmungsraum
 - § 61 Zurückweisung von Abstimmenden
 - § 62 Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderung
 - § 63 Vermerk über die Stimmabgabe
 - § 64 Stimmabgabe mit Wahlschein
 - § 65 Schluss der Abstimmung
 - § 65a Behandlung der Stimmzettel bei weniger als 50 Abstimmenden
 - § 66 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
 - § 67 Stimmabgabe vor beweglichen Wahlvorständen
 - § 68 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
 - § 69 Stimmabgabe durch Briefwahl
 - § 70 Behandlung der Wahlbriefe
 - § 71 Zulassung der Wahlbriefe
 - § 72 Behandlung der Wahlbriefe bei weniger als 50 Wahlbriefen
 - § 73 Behandlung der Wahlbriefe in Gemeinden mit nur einem Stimmbezirk
 - § 74
 - § 75 Stimmvergabe bei Verhältniswahl
 - § 76 Stimmvergabe bei Mehrheitswahl
 - § 77 Stimmvergabe
 - § 78 Stichwahl
 - Sechster Teil Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 79 Ermittlung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
 - § 79a Zählung der Stimmzettel aus der Urnenwahl
 - § 79b Zählung und Prüfung der Stimmzettelumschläge der Briefwahl
 - § 79c Ablauf bei der Auswertung mehrerer Wahlurnen für dieselbe Wahl
 - § 80 Zählung der Stimmberechtigten und der Wähler
 - § 81 Auszählung der Stimmen für die Bürgermeister- und die Landratswahl
 - § 82 Auszählung der Stimmen für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl
 - § 83 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei allen Wahlen
 - § 84 Ungültigkeit der Stimmvergabe für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats
 - § 85 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei Verhältniswahl
 - § 86 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei Mehrheitswahl
 - § 87 Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
 - § 88 Schnellmeldungen
 - § 89 Übersendung der Wahlunterlagen
 - § 90 Vorbereitung der Feststellung und Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
 - § 91 Losentscheid
 - § 92 Feststellung, Verkündung und Bekanntmachung des abschließenden Wahlergebnisses
 - § 93 Anzeige und Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde
 - § 94 Meldungen der Wahlergebnisse
 - Siebter Teil Ablehnung der Wahl, Nachwahlen
 - § 95 Ablehnung der Wahl, Ausscheiden
 - § 96 Nachwahlen
 - Achter Teil Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Wahlunterlagen
 - § 97 Kostenerstattung durch den Landkreis
 - § 98 Bekanntmachungen
 - § 99 Sicherung der Wahlunterlagen
 - § 100 Vernichtung der Wahlunterlagen
 - Neunter Teil Schlussbestimmungen
 - § 101 Anlagen
 - § 102 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - § 103 Übergangsregelung