BSO
INHALT
BSO: Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung – BSO) Vom 30. August 2008 (GVBl. S. 631) BayRS 2236-2-1-K (§§ 1–26)
- BSO: Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung – BSO) Vom 30. August 2008 (GVBl. S. 631) BayRS 2236-2-1-K (§§ 1–26)
- Teil 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- Teil 2 Aufnahme und Schulwechsel
- § 2 Aufnahme in die Berufsschule
- § 3 Anmeldung, Schulwechsel
- Teil 3 Schulbetrieb
- § 4 Berufsschulberechtigte
- § 5 Organisationsformen des Unterrichts
- § 6 Klassenbildung
- § 7 Klassenstärken und Gruppenbildung an staatlichen Berufsschulen
- § 8 Unterricht in Wahlfächern, Förderunterricht, Distanzunterricht
- § 9 Stundentafeln
- § 10 Unterrichtszeit
- § 11 Beurlaubung
- Teil 4 Leistungsnachweise, Zeugnisse
- § 12 Leistungsnachweise
- § 13 Zeugnisse
- § 14 Abschluss des Berufsgrundschuljahres
- § 15 Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres
- Teil 5 Prüfung, Abschlüsse
- § 16 Durchführung der Abschlussprüfung
- § 17 Abschlusszeugnis, Entlassungszeugnis, erfolgreicher Berufsschulabschluss
- § 18 Durchschnittsnote, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, mittlerer Schulabschluss
- Teil 6 Berufsschulbeirat, Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
- § 19 Zusammensetzung
- § 20 Wahl und Bestellung der Vertreter im Berufsschulbeirat
- § 21 Amtszeiten und Mitgliedschaft
- § 22 Geschäftsgang
- § 23 Gemeinsamer Berufsschulbeirat
- § 24 Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
- § 25 Weitergabe von Informationen
- Teil 7 Schlussvorschrift
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 1.1 Einzeltagesunterricht
- 1.2 Blockunterricht
- 2. Berufsgrundschuljahr
- 3. Berufsvorbereitungsjahr
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