Befugnisse des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (ohne Forstverwaltung)
INHALT
Befugnisse des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (ohne Forstverwaltung)
- Befugnisse des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (ohne Forstverwaltung)
- 1. Bewirtschaftung gebundener Stellen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 HG – Personalsoll A)
- 1.1 Zuweisung
- 1.2 Umfang der Stellenbewirtschaftungsbefugnis
- 1.3 Übertragung weiterer Zuständigkeiten
- 2. Bewirtschaftung nicht gebundener Stellen – Personalsoll B
- 3. Ehrung von Arbeitsjubilaren
- 4. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten bisher bestehender Regelungen
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