NeuhSchiffV BW
INHALT
Verordnung des Verkehrsministeriums über die Schiffahrt auf dem Rhein zwischen Neuhausen und Rheinfelden Vom 29. Juli 1991
- Verordnung des Verkehrsministeriums über die Schiffahrt auf dem Rhein zwischen Neuhausen und Rheinfelden Vom 29. Juli 1991
- 1. ABSCHNITT Geltungsbereich und anwendbare Vorschriften
- § 1
- § 1a Anwendung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung 1
- Fußnoten
- 2. ABSCHNITT Verkehrsvorschriften
- 1. Unterabschnitt Allgemeines
- § 2 Schiffsführer
- § 3 Pflichten der Besatzung und der übrigen Personen an Bord
- § 4 Allgemeine Sorgfaltspflicht
- § 5 Urkunden
- § 6 Schutz der Schiffahrtszeichen
- § 7 Gewässerschutz
- § 8 Immissionsschutz
- § 9 Unfälle und Hilfeleistung
- § 10 Anordnungen der zuständigen Behörden
- 2. Unterabschnitt Kennzeichen der Fahrzeuge
- § 11
- 3. Unterabschnitt Sicht- und Schallzeichen
- § 12 Allgemeines
- § 13 Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
- § 14 Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb
- § 15 Fahrzeuge beim Stilliegen
- § 16 Fahrzeuge bei der Arbeit und festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
- § 17 Schallzeichen
- 4. Unterabschnitt Schiffahrtszeichen
- § 18
- 5. Unterabschnitt Regeln für Fahrt und Stilliegen
- § 19 Höchstgeschwindigkeit
- § 20 Begegnen und Überholen
- § 21 Durchfahrt von Schleusen und Kahnrampen
- § 22 Verhalten an Landestellen
- § 23 Vermeiden von Sog und Wellenschlag
- § 24 Uferschutz
- § 25 Fahren mit Wasserski und ähnlichen Geräten
- § 26 Stilliegen
- 6. Unterabschnitt Zusätzliche Vorschriften
- § 27 Gefährliche und wassergefährdende Güter
- § 28 Veranstaltungen
- § 29 Fähren
- 3. ABSCHNITT Zulassungsvorschriften
- § 30 Patentpflicht
- § 31 Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- § 32 Zulassung von Fahrzeugen
- 4. ABSCHNITT Besondere Vorschriften
- § 33 Sonderrechte
- § 34 Ausnahmen
- 5. ABSCHNITT Schlußbestimmungen
- § 35 Zuständigkeit
- § 36 Bußgeldbestimmungen
- § 37 Übergangsbestimmungen
- § 38 Inkrafttreten
- Anlage
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