PersÜAöRForstG BW
INHALT
Gesetz zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg
- Gesetz zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg
- Teil 1 Personal
- § 1 Übernahme von Beamtinnen und Beamten
- § 2 Übernahme von Tarifbeschäftigten
- § 3 Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen
- § 4 Sicherstellung der mittelfristigen Personalentwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten
- § 5 Verpflichtungen bei Personalüberkapazität durch Aufgabenentfall bei den Landkreisen
- § 6 Risikobeteiligung durch das Land bei Aufgabenentfall bei den Landkreisen
- Teil 2 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragte für Chancengleichheit
- § 7 Übergangspersonalrat
- § 8 Übergangs-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 9 Übergangsschwerbehindertenvertretung
- § 10 Übergangsregelung Beauftragte für Chancengleichheit
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